darf ich ohne vertrag bei meinem freund wohnen?

6 Antworten

du könntest versuchen, einen untermietervertrag mit deinem freund zu machen...aber er braucht die zustimmung des vermieters dafür...

Nein, wirst du nicht dürfen, da du dann ja sozusagen nur Besuch wärst: 4. Wie lange darf der Besuch bleiben?

Die Zeiten, in denen im Mietvertrag stand, dass "Damenbesuch um 22.00 Uhr das Haus zu verlassen hat", sind glücklicherweise vorbei. Der Mieter darf Besuch nicht nur zu bestimmten Tageszeiten, sondern jederzeit empfangen und beherbergen. Der Besuch darf sogar über längere Zeit andauern. Je nach regional unterschiedlicher Auffassung der Gerichte dürfen Besucher zwischen 6 und 8 Wochen bleiben, ohne dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss.

Etwas anderes gilt nur, wenn schon während dieses Zeitraums ersichtlich ist, dass man den Besuch auf Dauer in die Wohnung aufgenommen hat (der "Besucher" zahlt Untermiete oder hat die Wohnung sogar übernommen, weil Sie selbst ausgezogen sind; diese Vorgehensweise ist unzulässig --> siehe dazu im Kapitel Untermiete).

Will der Mieter länger als 8 Wochen Besuch in seiner Wohnung beherbergen, sollte er sich mit dem Vermieter ins Benehmen setzen. Jedenfalls dann, wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt, hat nach einhelliger Rechtsmeinung der Vermieter ein "Erlaubnisrecht". (Quelle:http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Wohnungsnutzung/nutzung_der_wohnung_8.htm) Es ist ja auch so,das die Nebekosten durch 2 weitere Personen sehr in die Höhe gehen.

ich habe bis vor 5 Jahren in einer Hausverwaltung gearbeitet und zu diesem Zeitpunkt durfte ein Lebensgefährte/-in auch mit Kind in die Wohnung mit einziehen ohne das der Vermieter etwas dagegen haben darf und ohne das der Partner mit unterzeichnen mußte. Allerdings bei einem Appartment kann er trotzdem eine Überbelegung reklamieren und Ihnen Schwierigkeiten machen. (Dies hängt auch mit der Betriebskostenberechnung zusammen) Es ist jedoch ratsam dem Vermieter mitzuteilen das die Wohnung noch von weiteren Personen bewohnt wird, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Er kann einem die Wohnung also deshalb nicht kündigen, es gibt ein Gesetz dafür. Dies gilt auch bei gleichgeschlechtlichen Partnern. Es ist uns schon passiert das 2 Freunde zusammengezogen sind und als wir dies hinterfragt haben, weil uns die Nachbarn informierten, waren die plötzlich schwul. Aber es ihnen zu beweisen war natürlich schwierig. Eines muß ihnen jedoch klar sein, sollte Ihre Partnerschaft in die Brüche gehen und Ihr Partner die Wohnung kündigen haben Sie kein weiteres Mietrecht weil Sie keinen Vertrag haben. Dann sind Sie auf das Goodwill des Vermieters angewiesen das er Ihnen die Wohnung mit neuem Mietvertrag weitervermietet. Sie müssen zwar dann nicht Knall auf Fall raus, aber der Vermieter hat das Recht Ihnen die Wohnung wegzunehmen weil Sie keinen Vertrag mit ihm haben.

das hängt vom mietvertrag und der größe der wohnung ab. in der regel geht das, du hast aber dann kaum rechte, das muss dir klar sein.nach einem streit musst du zum beispiel ausziehen. wenn dein partner eine saubere schufa hat dann soll er sich eine große wohnung suchen und du ziehst nach.normalerweise muss man den vermieter dann nur davon informieren.

Wenn du nur kurz bei ihm besuch machst, ein paar Wochen, dann ja, aber ich denke dass ist nicht das, was ihr anstrebt. Auch wegen dem kleinen Kind.