Darf ich ohne Berufskraftfahrer-Ausbildung "gewerblich fahren"?
Hallo an alle die mir helfen wollen ;)
Ich habe vor mich später selbstständig zu machen in der Landwirtschaftlichen Branche und möchte gerne Imker werden. Dazu strebe ich momentan eine Ausbildung in einem Imkerbetrieb an. Dieser hat zu Hochzeiten einen LKW mit Anhänger im Einsatz.
Nun habe ich mich mal etwas schlau gemacht und heraus gefunden, dass gewerbliche Fahrten nur durchgeführt werden dürfen wenn man eine BKF-Ausbildung hat.
Muss ich wenn ich dort arbeite und mich später eventuell selbstständig mache, eine Ausbildung als BKF absolvieren oder reicht für meinen Fall der einfach CE Führerschein? Ich würde mal groß schätzen das so gut 30 Fahrten im Jahr gemacht werden, weis nicht ob das hilft^^.
Im Internet habe ich folgendes gefunden:
Folgende Fahrten sind davon ausgenommen: Eine weitere Ausnahme stellt die sogenannte Handwerkerregelung dar (siehe §1 "Anwendungsbereich" Absatz 2 Punkt 5 BKrFQG). Das BKrFQG gilt demnach nicht für Fahrten mit „Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt."
Folgen einer Fahrt ohne BKF: Interessant ist § 2 Abs. 3, der aussagt:
Der Unternehmer darf Fahrten nach Absatz 1 oder 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, weder anordnen noch zulassen, wenn der Fahrer oder die Fahrerin die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt.
Und in §9 sind die Bussgeldvorschriften geregelt
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 5, eine Fahrt durchführt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 2 Abs. 3 eine Fahrt anordnet oder zulässt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.
(4) Soweit die Ordnungswidrigkeit bei einer Kontrolle des Bundesamtes für Güterverkehr festgestellt wird oder in einem Unternehmen begangen wird, das seinen Sitz im Ausland hat, ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Bundesamt für Güterverkehr. In den übrigen Fällen ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die nach § 8 Abs. 3 bestimmte Behörde.
3 Antworten
Das BKrFQG gilt doch nur für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Ein Imker transportiert doch nur seine eigenen Waren und Materialien. Der transportiert doch nicht (gewerblich = für Geld) für andere Leute Waren oder Personen, denn dann wäre er ja nicht mehr nur Imker !
Du kannst daher den LKW des Imkers und später eigene LKW´s fahren, wenn du den passenden Führerschein hast.
Das ist kein permanenter Gewerblicher verkehr, sondern im Grunde nur innerbetrieblich. Da brauchst Du nur den CE und gut ist das.
Wenn du 21Jahre alt bist kannst du die beschleunigte Grundqualifikation machen. Dann darfst du auch gewerblich fahren. Anosnten hilft nur die Ausbildung
Kein Wunde, das Fahrermangel herscht
LG
wenn du gewerblich fahren willst brauchst du sie!
Hey, danke im Voraus. Also ich bin 22 Jahre, bedeutet also ich kann entwerder: - eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen - oder eine beschleunigte Grundqulifikation
Meine frage ist aber, benötige ich diese Qulifikationen überhaupt für das von mir geplante, oder reicht dort der einfach Führerschein?