Darf ich neben teilzeit noch woanders arbeiten?

10 Antworten

Du darfst arbeiten so viel Du möchtest.
Alleine Deine Arbeitgeber müssen von den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen wissen, es 'OK' finden und es darf auch nicht im Widerspruch mit einem der Verträge stehen.

Beider Jobs zusammen dürfen nicht mehr wie 48 Stunden/Woche betragen.

Du darfst nicht bei der Konkurenz anfangen

Arbeitszeiten beim Hauptarbeitgeber gehen von.

Der Job muss dem AG mitgeteilt werden. Dieser kann ihn dir nicht untersagen, es sei denn du verstösst gegen oben genannte Sachen.

Ja darfst du, nach Arbeitszeitgesetz darfst du aber nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten.

DU musst deinen Arbeitgeber aber informieren, verbieten kann er dir den zweiten Job eigentlich nicht, es sei denn du machst ihm Konkurrenz.

Wichtig ist der Punkt, dass der derzeitige AG darüber in Kenntniss gesetzt werde muss!

Das kannst Du, nur darf die Gesamtstunden Anzahl die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten und der Job darf nicht in Konkurrenz Deines Hauptarbeitgebers stehen.

Klar kannst du mehr arbeiten. Du solltest aber prüfen, ob dein aktueller Arbeitgeber die weitere Tätigkeit genehmigen muss.