Darf ich nach Ende der Sperrfrist gleich fahren?

6 Antworten

Ich denke mal, es geht korrekt ausgedrückt nicht um eine Sperre, sondern um ein Fahrverbot.

Wenn das Fahrverbot abgelaufen ist, darfst du wieder fahren. Wenn du den Führerschein dann noch nicht zurück erhalten hast, ist das lediglich eine Ordnungswidrigkeit von 10 €.

Allerdings solltest du dir sicher sein, dass das Fahrverbot wirklich abgelaufen ist. Ich persönlich wäre da etwas vorsichtig bei der Frage, ob das Verbot mit Beginn oder mit Ablauf des 24.08.18 endet.

Für diejenigen, die es erklärt haben möchten:

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es (u.a.), wenn jemand ein Kraftfahrzeug führt, obwohl ihm das Führen des Kraftfahrzeugs nach § 25 StVG verboten ist.

In § 25 StVG ist festgelegt, dass das Fahrverbot 1 - 3 Monate dauert. Außerdem ist dort festgelegt, wann die Verbotsfrist zu laufen beginnt, nämlich an dem Tag, an dem der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt.

Zum Ende des Fahrverbots ist dort nichts zu lesen. Muss auch nicht, denn der Beginn ist festgelegt und die Dauer ist festgelegt. Damit ergibt sich das Ende des Fahrverbotes automatisch.

Daraus folgt, dass mit Ende der 3 Monate das Fahrverbot endet und ohne Fahrverbot kann auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen. Ob der Führerschein sich dann noch in amtlicher Verwahrung befindet oder nicht, tut nichts zur Sache.

Für das Fahrverbot nach § 44 StGB gilt entsprechendes.

Aber ich glaube es gilt die 24 Std Regel wenn ich mich nicht täusche

Habe meine Antwort nach einer Ergänzung des FS korrigiert.

Es liegt kein Fahrverbot, sondern tatsächlich eine Fahrerlaubnisentziehung vor. Daher darf er erst wieder fahren, wenn der Führerschein ausgehändigt wurde.

Du darfst ab dann fahren wenn dein Führerschein gültigkeit hat. Wenn du weisst, dass er am Freitag gültig ist kannst du fahren.

Wenn dich dann am Wochenend die Polizei den Ausweis verlangt kannst du sagen, dass du den nicht dabei hast. Gibt ne kleine Geldbusse aber die Wahrscheinlichkeit dass du rausgenommen wirst ist ja sehr klein...

Die Bullen sehen das auch in ihren System, ob der Ausweis gültig ist oder nicht..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du darfst wieder los Düsen wenn du deinen Führerschein von der Behörde abgeholt hast. Bis Montag musst du noch durchhalten.

Wenn Du den Führerschein in der Hand hälst, dann ja.

Ansonsten, nein. Das kostet Dich Deine Versicherung. Bei einem Unfall darfst Du selber bezahlen.

Also... erst Schein, dann fahren.

Mario

Vollzug des Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnis- Verordnung ihr führerscheinangelegenheit

sehhr geehrter Herr ...

ihr beantragter Führerschein liegt in der Fahrerlaubnisbehörde,

unterlagen für die Abholung pass und das schrieben.

diese Ausführungen gelten nur , falls Sie die Neuerteilung ihrer Fahrerlaubnis nah Entzug oder Verzicht beantragt haben.

ihre Sperrfrist läuft ab am: 24.08.2018

die Abholung des Führerscheins ist frühestens am ersten öffnungstag des bürgeramtes nach diesem Datum möglich 27.08.2018

bitte ziehen sie bei Vorsprache eine Wartenunmer unter neuerteilung mach Entzug. Begeben sie sich dann in das aufgerufene Zimmer.

So steht das im Brief was ich bekommen habe drinnen.

Dann vergiss meine bereits geschriebene Antwort.

Da eine Sperrfrist nach gerichtlicher Fahrerlaubnisentziehung mindestens 6 Monate dauert, bin ich aufgrund der von dir genannten 3 Monate davon ausgegangen, dass es sich nicht um eine Fahrerlaubnisentziehung, sondern um ein Fahrverbot handelt. Wenn aber tatsächlich eine Fahrerlaubnisentziehung vorlag, geht es offensichtlich um die Entziehung wegen wiederholter Verstöße in der Probezeit.

Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer Entziehung sieht es anders aus. Du erwirbst die neue Fahrerlaubnis nicht automatisch nach Ende der Sperrfrist, sondern erst mit der Aushändigung des Führerscheins. Also darfst du tatsächlich erst dann wieder fahren, wenn du den Führerschein in den Händen hältst.

@AntonAntonsen

also bekomm ich den am montag ohne das ich nacher mpu oder sonst was machen muss ?

wenn ich das richtig verstanden habe

@Sosaman87

Wenn die Fahrerlaubnis tatsächlich wegen des dritten Verstoßes in der Probezeit entzogen wurde, ist keine MPU fällig.

Ansonsten kann dir deine Führerscheinstelle wirklich verlässliche Auskünfte geben.