Darf ich nach der Brandenburger Bauordnung ein Gewächshaus an die Grundstücksgrenze setzen?

2 Antworten

Ich würde dir raten ein Gespräch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu suchen. Da spielen nämlich sehr viele Faktoren eine Rolle. Die man alleine nicht ganz überblicken kann.

Ruf kurz in der Bauaufsicht an und frage unverbindlich nach.
Das sollte ausreichen, so erfährst du auch ggf Formalien.