Darf ich mit zwei verschiedenen Kennzeichen fahren?
Die Frage dürfte wohl etwas komisch klingen aber ich hätte mal ein Anliegen, vielleicht kriege ich ja ne schnelle Antwort.
Ich fahre ein zugelassenes Fahrzeug, natürlich mit zwei zugelassenen Nummernschilder.
Zugelassen isses in ,,SW“.
Da ich gebürtiger Hamburger bin hab ich mir aus Spaß ein Nummernschild mit Hamburger Kennzeichen bestellt, natürlich NICHH zugelassen sondern einfach so als deko quasi.
Ich hab vor es hinter die Heckscheibe zu kleben, montieren wie auch immer.
Ist sowas denn erlaubt ?
Das Nummernschild ist ja nicht zugelassen bzw noch ,,frei“.
Regulär fahre ich ja mit meinen zwei zugelassenen Nummernschildern.
Danke 😀
5 Antworten
Nein, das ist defintiv nicht zulässig.
Du darfst gar nichts am Auto anbringen, dass wie ein Kennzeichen aussieht und zu Verwechselungen führne könnte.
Geregelt ist das in §10(11) FZV
(11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden.
Nein. Auch wen das eine schöne idee ist sollte man es lieber nicht machen. Sowas kann den Verkehr behindern in dem andere Autofahrer sich denken was das darstellen soll.
Da hast du schon recht, auch wenn es ne schöne deko wäre.
Ist leider nicht erlaubt. Hab grad bei der Örtlichen Polizeidienststelle nachgefragt 😕
Kannst du machen. Nur ein zugelassenes Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe ist nicht statthaft.
Nein, das ist nicht zulässig, du darfst nicht an Deinem Auto anbringen, dass zu Verwechselungen mit einem Kennzeichen führen könnte.
Siehe §10(11) FZV
(11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden.
Diese Frage werden dir die Beamten der örtl. Polizeiwache beantworten können.
Dann werde ich dort wohl nachfragen müssen. Danke dir
Das können auch durchaus hier welche beantworten, sonst wäre so eine Plattform ja sinnfrei. Die Polizei muss man damit nicht noch belästigen.
nein damit kriegst du Ärger.