Darf ich mit Wordpress erstellte Seiten kommerziell verkaufen?

3 Antworten

Über Wordpress und Urheberrecht könnte man ein ganzes Buch schreiben.

Der Code von Wordpress ist jedenfalls "open source". Er steht unter der "GNU Public Licence" und darf damit von jedem auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

Die "GNU Public Licence" fordert auch, dass alle Software, die die auf Basis von bestimmtem Code erstellt wird, selbst wieder "open source" zu veröffentlichen ist. Da gibt es allerdings Einschränkungen zu Datenschutz und Geschäftszwecken.

Themes werden ja in der Regel entweder im Repository frei zur Verfügung gestellt oder du kaufst sie. Bei Bezahl-Themes würde ich keine Änderungen machen, ohne den Anbieter um Erlaubnis zu fragen.

Themes, die kostenlos im Repository zum Download stehen, kannst du selbstverständlich auch anpassen.

Ab wann du eine solch signifikante kreative Leistung vollbracht hast, dass du das entstandene Theme als eigenes "Werk" deklarieren kannst, ist eine Detail-Entscheidung, die nur unter Kenntnis der genauen Änderungen vorgenommen werden kann.

(Das wäre dann übrigens auch schon Rechtsberatung und die darf nur ein nieder gelassener Anwalt erteilen)

Eine Farbe oder Schriftart zu ändern, wird kein neues "Werk" rechtfertigen. Aber mit Java und CSS kann man ja erstaunliche Dinge vollbringen, die man vorher nie für möglich gehalten hätte. Wenn die Vorlage gar nicht mehr erkennbar ist, ist das natürlich ein neues Werk.

Zu beachten ist auf jeden Fall, dass der Autor der Vorlage, ja der Schöpfer der Vorlage bleibt. Das bedeutet nach §3 UrhG, dass er nach wie vor das Urheberrecht an seinem Werk hat, auch wenn du darauf basierend ein neues Werk schaffst.

Du müsstest also unten hinschreiben: Theme von "Autor des Originalthemes" und "Mir"

(Das Recht auf Namensnennung gibt der Theme-Autor in der GNU-Lizenz nicht ab. Und selbst wenn er das würde, wäre das in Deutschland nicht rechtsgültig, weil hier das "Recht auf Anerkennung der Urheberschaft" als "Urheberpersönlichkeitsrecht" unveräußerlich ist.)

Themes, die kostenlos im Repository zum Download stehen, kannst du selbstverständlich auch anpassen.

Dürfen jedoch auf Rechnungen bei kommerzieller Verwendung nicht als eigener Posten aufgeführt bzw. als solchen berechnet werden. Sollte man vielleicht ergänzend erwähnt haben. 

Bei Bezahl-Themes würde ich keine Änderungen machen, ohne den Anbieter um Erlaubnis zu fragen.

Das Nachfragen kann man sich sparen, wenn man schon beim Kauf auf entsprechende Developer Lizenzen achtet bzw. diese erwirbt. Diese Lizenzen kosten i.d.R. deutlich mehr als die einfachen Nutzungslizenzen, sind jedoch nicht auf ein Projekt limitiert. 

Ich entwickle Themes zwar überwiegend selbst. Wenn das Budget meiner Kunden jedoch derartig tief angesetzt ist, es als weitere Option anbiete. Irgendwie muss die Butter auf dem Brot ja bezahlt werden. ;-) 

Das bedeutet nach §3 UrhG, dass er nach wie vor das Urheberrecht an seinem Werk hat, auch wenn du darauf basierend ein neues Werk schaffst.

Stimmt an sich. Jedoch gibt es gerade bezüglich Webdesign einige Urteile diverser OLG und des BGH, die einem Mediengestalter Bauchschmerzen bereiten. Wenn nicht, zumindest wie eine Ohrfeige wahrgenommen werden. 

Du müsstest also unten hinschreiben: Theme von "Autor des Originalthemes" und "Mir"

Auch das stimmt nur so halb. Namensnennung kann häufig auch und das lediglich im Impressum erfolgen. 

Und selbst wenn er das würde, wäre das in Deutschland nicht rechtsgültig, weil hier das "Recht auf Anerkennung der Urheberschaft" als "Urheberpersönlichkeitsrecht" unveräußerlich ist.)

Dem Rest kann ich mich ja weitestgehend anschließen und dir auch zustimme. Hier würfelst du jedoch einiges durcheinander. Das Recht auf Namensnennung ist grundsätzlich vorhanden. Dieses kann jedoch in einem sogenannten Werksvertrag vertraglich geregelt sein. Sprich auf selbige verzichtet werden. 

Die Namensnennung berührt die Anerkennung der Urheberschaft jedoch in keinster weise. Da das UrhR selbst, wie von dir richtig erwähnt, nicht abgetreten werden kann. Daher werden seitens Urheber i.d.R. eingeschränkte und/oder zeitlich und räumlich uneingeschränkte (exklusive) Nutzungsrechte vergeben. 

All jenes man wiederum häufig in Werksverträgen und AGB diverser Agenturen wiederfindet. Betrifft eigentlich alle die in der »Kreative-Branche« unterwegs sind. Seien es Fotografen, Grafiker, Illustratoren usw.  










Ja darfst du. Designed by "ich" würd ich eher nicht machen.

Klar, in dem Fall würde dann mein Künstlername stehen. Den möchte ich aber lieber geheim halten, ist denk ich nicht gut, wenn jemand herausfindet was für ein Anfänger ich bin :P

@Chizzz

Ich bin nicht 100 prozentig sicher, aber wenn du das änderst, ist das ja auch schon fast eine Copyright-Verletzung, auch wenn du kleine Änderungen vorgenommen hast. Aus rechtlicher Sicht würd ich es einfach nicht ändern.

Falls du deinen Namen irgendwo stehen haben möchtest,

kannst du ja im Impressum designed by "Wordpress typ"

und bearbeitet von "ich" schreiben oder ähnliches

Du darfst dafür Geld verlangen, dass du die Seite einrichtest. Das Copyright des Autors darfst du aber in der Regel nicht entfernen.

Das Copyright des Autors darfst du aber in der Regel nicht entfernen.

In Deutschland gibt es kein Copyright!

@medmonk

Also für die Klugscheißer: Den Copyright-Hinweis darfst du nicht entfernen ;-)

@Halamos

Also für die Klugscheißer: Den Copyright-Hinweis darfst du nicht entfernen ;-)

Das ist nicht per se der Fall, sondern hängt einzig und allein von den Nutzungsrechten ab, die seitens des Urhebers vergeben werden. Und wie bereits gesagt, gibt es hier zu Lande kein Copyright. ;)