Darf ich mit Vorsorge Vollmacht Konto meiner verstorbenen Mama löschen obwohl mein Bruder Kontovollmacht hat.Was wir dann mit dem Geld?

6 Antworten

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Wenn Du eine Kontovollmacht über den Tod hinaus hast, kann er erst einmal gar nichts machen.

Ansonsten solltet Ihr erst einmal einen Erbschein beantragen.

Und Du kannst auch nicht auf Dein Erbe verzichten, wenn Du auf Transferleistungen angewiesen bist.

Wenn der Bruder Kontovollmacht hat, dann kannst Du nicht über vorhandenes Guthaben verfügen, auch wenn Du die Mutter gepflegt hast.
Von dem Guthaben müssen zunächst alle, mit dem Tod der Mutter zusammenhängende Kosten bestritten werden und möglicherweise muß eine evtl Rentenzahlung ab dem Todestag an die Rentenkasse zurückgezahlt werden.
In einem Antwortkommentar deinerseits habe ich gelesen, daß Du das Erbe aus persönlichen Gründen ausschlagen willst/müßtest. Dann würde ich sagen, mach das, weil dann Diejenigen, die das Erbe nicht ausschlagen, für die nachfolgenden Kosten aufkommen müßen. Im Übrigen, “erb“ man auch vorhandene Schulden, wenn es Welche gibt.

Und noch etwas, solltest Du minderjährige Kinder haben, die nach Dir in Erbfolge treten würden, dann schlage für sie das Erbe gleich mit aus, sonst können sie noch in zig Jahren zur Zahlung herangezogen werden.
Volljährige “Kinder“ werden ohnehin vom Nachlaßgericht separat angeschrieben, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen, wenn Du und andere Erben das Erbe ausschlägst.

Ganz wichtig ist die 6 Wochenfrist nach Erhalt des Schreibens vom Nachlaßgericht einzuhalten!
Wenn innerhalb dieser Frist das Erbe nicht ausgeschlagen wird, gilt das automatisch als angenommen.

Danke für die aufschlussreiche Antwort . Nein Schulden sind keine da .Auch ist es so das jetzt alle Zahlungen beglichen sind was die Beerdigung an betrifft ..Aber ich beziehe im Moment Harz vier dürfte also e nicht erben und wenn wäre es wieder weg. Ok dann weiß ich aber schon mal bescheid . Aber was wird mit dem übrigen Geld wenn wir alle das erbe ausschlagen wird es dann dennoch zwischen den Geschwistern aufgeteilt ? Schreibt das Nachlasgericht einen an oder muss man sich darum kümmern ? LG 

Sorry, da muß ich leider passen, ich weiß nicht was mit dem Geld passiert, wenn Alle ausschlagen würden. Das wird das Nachlassgericht, ein Notar oder Anwalt sagen können. Aber ich denke, wenn ausgeschlagen wird, dann wird wohl auch nicht's unter den Geschwistern aufgeteilt. Es bekommen nur die Erben was, die nicht ausgeschlagen haben. Das Nachlassgericht schreibt alle Erben an und setzt sie in Kenntnis über die Erbschaft, da kann man dann annehmen oder ausschlagen. Liegt denn ein Testament vor, bzw, ist es beim Notar hinterlegt? Dann wird er möglicherweise die Erben anschreiben. Was Hartz 4 Empfänger anbetrifft, muß das Geld nicht unbedingt weg sein, das kommt auf die Höhe des ererbten Betrages an, der dann noch übrig bleibt, wenn Erbschaftssteuer davon abgegangen ist. Die wird nämlich auch fällig. Aber google doch mal, nach “Erbschaft bei Hartz Empfänger“, da müßte dann stehen, wie das vom JC gehandhabt wird. Es ist aber auch möglich, daß der Schuss nach hinten losgeht, wenn das Amt irgendwie Wind von dem möglichen, bzw ausgeschlagenen Erbe bekommt, da es alles tut um Gelder einzusparen..👀 In Deinem Fall jetzt, das Amt hätte ja Deinen Bezug “sparen“ können, wenn Du das Erbe angenommen und eine Zeitlang davon hättest leben können.. Also lieber vorher genau erkundigen.

@Alicia54

Danke dir lieb nein es geht nicht wirklich um viel lass es paar 100 Euro sein vier oder fünf was noch bleibt.. Aber ich sehe nicht ein das einer allein am ende sich das unter den Nagel zieht . ich möchte nicht mal was haben . Mir geht es darum das alles für Mamas Grab ist wie es ausgemacht war aber meine Sorge besteht von dem Geld bald irgend wann nichts mehr da ist 

Puh, das ist schwierig, wenn sich Geschwister nicht einigen können. Allerdings, wenn nur so ein geringer Betrag übrig bleibt, reicht es nicht lange für Grab und Grabpflege und dann können meines Verstandes nach, nur Diejenigen zur Zahlung herangezogen werden, die das Erbe angenommen haben. Wenn Du ausschlägt, dann kannst Du nicht mehr zur Zahlung verpflichtet werden. Hm, gibt es noch andere Werte, wie Schmuck, Gemälde, Hausstand oder gar ein Haus, was veräußert werden könnte oder nur das Geld, daß auf dem Konto Deiner Mutter ist?

Gibt es ein Testament? Dann zum  zuständigen Amtsgericht um einen Erbschein zu beantragen.

Danke dir. Nein gibt keinen sind drei Geschwister aber ich habe die Vollmacht ich habe mich gekümmert und gepflegt . Erbe kann ich aus persönlichen Gründen nicht annehmen eigentlich wollte das keiner von uns . Alles sollte unter uns friedlich geregelt werden ha ha jetzt geht der streit schon los weil der eine meint über alles Geld entscheiden zu können und damit machen was er will . Da ich aber das gefühl habe das er das Geld für etwas anderes verwenden will würde ich das Konto gerne löschen damit er da nichts abheben kann aber was wird mit dem Geld 

@umfrageanna

Der Bank den Totenschein zukommen lassen, wenn nicht bereits schon erledigt. Das konto wird dann für jeden Zugriff gesperrt. Die Vorsorgevollmacht gilt im Erlebensfall. Weiter ist doch zu klären wie Haushaltauflösung, Bestattung und Kosten. Prüfung evtl. bestehender Verbindlichkeiten. Sollten nach dem Todestag Gelder abgehoben worden sein, können die dann zurückgefordert werden.

Egal wer welche Vollmachten hat, mit dem Tod des Kontoinhabers hat da niemand mehr was dran zu suchen, bis das Erbe geregelt ist. Erfährt die Bank davon ist das Konto ohnehin dicht.

Er hat aber die Bankvollmacht und eine eigene Karte. Von Mama die wurde eingezogen aber seine nicht. Wenn er wolle könne er auch das Konto leer räumen und dann ?Ausgemacht ist ja ist alle fürs Grab was über bleibt aber das kann sich schnell ädnern wenn wir uns verstreiten sollen 

@umfrageanna

Solange es keine Streitereien gibt, ist das auch vollkommen unproblematisch. Daß er noch seine Karte hat bedeutet nicht daß er sie auch verwenden kann, selbst wenn, er dürfte es nicht.

Ein Konto, auf dem noch Geld liegt, kann nicht gelöscht werden. Wenn es kein anderslautenden Testament gibt, dann bist du ja ohnehin gesetzliche Miterbin geworden. Setzt euch zusammen und regelt die Verteilung des Geldes