Darf ich mit Prüfbescheinigung fahren?

4 Antworten

Ja - und mit dieser Prüfbescheinigung kannst Du auch noch weitere 3 Monate fahren.

Die Prüfbescheinigung gilt bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrerlaubnis. Du darfst also weiterhin (bis 3 Monaten) nach deinem 18. Geburtstag damit im Inland fahren.

Gesetzliche Grundlage dafür findest Du in der FeV §48a Abs.3 Nr.1

1. Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 dient.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

Ja, darfst du.

Allerdings nur innerhalb von Deutschland. Also keine Abstecher ins Ausland. ;)

Begleitperson ist auch keine mehr notwendig.

Wenn du keinen Führerschein hast/ der noch nicht angekommen ist darfst du kein Auto fahren. Egal mit Begleitperson oder nicht. Eine Polizist könnte dich schließlich anhalten und Fahrzeugpapiere plus Führerschein musst du immer dabei haben.
Alles gute für morgen, Feier schön :)

LG Anna

oh Entschuldigung überles die Antwort :/

Danke für die Information:)

ich hatte die Prüfbescheonigung ausgeschlossen, du darfst natürlich fahren :)

Ohhh dannn ist ja guut hahahaa vielen dank