Darf ich mit Mofaführersch ein eingedrosselten 50ccm 45kmh Kleinkraftrad fahren?

Kleinkraftrad 45 bis 50 kmh höchstgeschwindigkeit und Motor mit max. 50ccm Hubra - (Auto und Motorrad, Mofa, kleinkraftrad)

4 Antworten

Ja wenn es max 50ccm Hubraum hat und maximal 25Km/h läuft und das auch eingetragen ist dann darfst du das Fahren.

Du darfst mit deiner Prüfbescheinigung (Mofa „Führerschein“) damit fahren, wenn es maximal 25km/h fährt und einen Hubraum von 50ccm hat...die andere Frage zu dem Kleinkraftrad kann ich leider nicht beantworten.🏍

Mofa Führerschein( Mofa, zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25km/h ) gemacht


somit weißte doch schon das du max 25kmh fahren darfst- somit erübrigt sich deine Frage..




der eher die meisten mit einem gedrosselten Motorroller, der normalerweise 60 km/h fährt.

nö 25kmh, alles andere ist halt illegal..


Nur für wenige besondere Fahrzeugarten ist keine Fahrerlaubnis erforderlich: 

Hierzu zählen die einsitzigen Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Mofa 25). 

Das Führen dieser Fahrzeuge setzt für Personen, die nach
dem 01.04.1965 geboren sind, eine Mofa-Prüfbescheinigung oder die Fahrerlaubnis einer anderen Klasse voraus.

Indessen darf auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals „einsitzig“ – abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz – keine zweite Person mitgenommen werden. 

Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.

Und das nur Einspurig  .

Für auf 25 km/h gedrosselte vierrädrige Pkw gilt die Neuregelung nicht. 

Für diese nur selten im Straßenbild sichtbaren Kraftfahrzeuge reicht die Mofa-Prüfbescheinigung nicht aus; der Fahrer muss vielmehr im Besitz der Klasse S oder AM sein.