darf ich mit meiner tochter einfach ich die schweiz auswandern?

10 Antworten

Hast Du denn das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn ja, dann kannst Du das selbst entscheiden. Wartet denn Arbeit und eine Zukunft auf Dich in der Schweiz? Oder willst Du einfach nur weg?

Du solltest auf jeden Fall das Wohl des Kindes nicht ausser Acht lassen bei der Entscheidung. Wie sieht es mit den Besuchszeiten des leiblichen Vaters aus? Willst Du das Kind wirklich aus seinem gewohnten Umfeld reissen? Da ist ja nicht nur der Vater, sondern ggfs auch die Grosseltern (sowohl vaeterlicher- als auch muetterlicherseits), die sozialen Kontake, die Deine Tochter bislang aufgebaut hat?

ich habe ihr das mehrmals erklärt das sie dann neue freunde kennenlernt und das da alles anders wird und wir werden ja des öfteren mal nach berlin kommen und alle besuchen bzw können sie auh uns besuchen kommen . ich habe bis jetz noch keine arbeit da da es alles noch net lange geplant ist aber ich habe schon ein paar bewerbungen geschrieben und werde auch vorher schon hingehen und mich persönlich vorstellen

@bautzfrau

und was ist mit dem Rest ihrer Familie? Oma Opa?

@bautzfrau

Die Frage nach Arbeit ist berechtigt, denn die Schweiz gehoert nicht zur EU, hat seit einiger Zeit die Einwanderung aus allen EU-Staaten stark begrenzt (Ventilklausel). Um dort eine Aufenthaltsgenehmigug zu bekommen, muss eine ausreichend bezahlte Arbeit nachgewiesen werden, bzw. ausreichend eigene Geldmittel, sonst muss man nach 3 Monaten das Land wieder verlassen.

Krankenversicherung ist in der Schweiz extrem teuer, ebenso der Kindergarten bzw. die private Betreuung eines Kindes, wenn Mama arbeiten geht, ganz zu schweigen von den Mieten. All das zu finanzieren wird oft schon sehr knapp fuer Familien mit 2 Einkommen. Als Alleinstehende mit Kind muss du schon einen besonders gut bezalten Job haben,um das allein stemmen zu koennen.

@nenee

ich bin ja nicht allein ich habe ja meinen Freund noch der auch da arbeitet und er hat sich auch schon viel erkundigt und viel erfahren aber das halt noch nicht deshalb hab ich jetz einfach hier gefragt . der Reat der Familie also oma und opa und so können jederzeit zu uns kommen uns besuchen ansonsten werden wir auch zu allen geburtstagen und weihnachten und so herkommenund zwischendurch natürlich auch ma

@bautzfrau

Ich weiss nicht, was fuer Berufe ihr beide habt, aber wenn es keine Mangelberufe sind, werdet ihr kaum Chancen haben, dort fuer jeden von euch beiden einen Job zu finden. Die Schweizer "mauern" sehr stark.

Mit Sicherheit bekommst Du Ärger mit dem Vater des Kindes, wenn dieser sich um sein Kind kümmern will und später eventuell auch mit Deinem Kind, weil Du ihm den Vater entfremdet hast. Es gibt Rechte: Das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht. In erster Linie sollte aber das Recht des Kindes auf Mutter und Vater beachtet werden. Wenn beide Elternteile so weit auseinander leben, ist ein Kontakt schwerer möglich als wenn sie nah beieinander wohnen. Das sollte man in jedem Fall berücksichtigen. Wie alt ist denn das Kind?

also meine tochter wird jetz 5 und ich habe das alleinige sorgerecht . ich habe mir schon überlegt das ich einmal im monat nach berlin komme damit er sie sehen kann aber auf dauer wird das finanziell denke ich net möglich sein . Ich habe seid 5 Jahren einen Freund der für sie eigendlich der Vater ist und dr andere ist in ihren augen nicht ihr Vater und sie mag ihn auch nicht besonders.

Was ist denn mit dem Vater? Pflegt er regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind! Dann sollte ihm das auch weiter möglich sein. Wenn Du so weit weg ziehst, musst Du auch (wenigstens anteilmäßig) für die Kosten aufkommen.

PS: Dein Freund ist Dein Freund und nicht der Vater des Kindes.

Nein, kannst du nicht. Du brauchst eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung! Aber die bekommst du nur, wenn du entweder genug Vermögen oder einen Anstellung in der Schweiz hast. Hinzu kommt dass du Aufenthaltsbewilligung kontingentiert, also beschränkt sind. Und noch ein wichtiger Punkt: Für dich als Alleinerziehende (es sei denn du bist hochqualifiziert) dürfte es unmöglich sein dein Spagat Job/Kinderbetreuung zu schaffen. Denn um genug Geld zu verdienen musst du mit dem 100%-Pensum arbeiten. Allerdings gibt kaum Kinderbetreuungsplätze die so lang geöffnet haben und zweitens ist Ganztagsbetreuung in der Schweiz extrem teuer. Wir reden da unter Umständen von einem vierstelligen Betrag pro Monat.

ich bin ja nicht alleine ich habe ja meinen freund der da auch arbeiten ist und dadurch wird das dann alles schon irgendwie machbar sein. das mit der aufenthaltsbewilligung werde ich da auch noch klären alles und ein kumpel hat mir gesagt das dass eigendlich nicht so problematisch ist eigendlich. mein freund hat erfahren das man für eine 3 köpfige familie ca 1500chf für essen und trinken braucht aber mein freund allein verdient ja schon über 4000chf monatl. also denke ich wird das alles schon machbar sein und notfalls können wir immernoch zurück kommen

@bautzfrau

Dann stellt sich die Lage natürlich anders dar. Bleibt trotzdem die Frage ob du ohne Job eine Aufenthaltsbewilligung bekommst.

Wenn Du alleine Sorgeberechtigt bist (in dem Fall Aufenthaltsbestimmungsrecht), kannst Du die Entscheidung selber treffen. Bei gemeinsamem Sorgerecht hat er solche Entscheidungen im Sinne des Kindswohles mitzutragen. Im Zweifelsfall ist eine Einigung oder Vermittlung über das Jugendamt ein sicherer Weg. Im Streitfall (also als allerletzte Lösung) kann das Familiengericht schlichten oder bestimmen. Ab einem gewissen Alter ist aber auch die Meinung Deiner Tochter gefragt!