Darf ich mit meiner Sattelzugmaschine (7,5to) auf meinem privaten Parkplatz parken, auch wenn dieser in einer Verkehrsberuhigten Zone liegt?

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Das befahren von LKW in verkehrsberuhigte Zonen ist wohl verboten.

Warum sollte das so sein? Nur wenn die Einfahrt für LKW ausdrücklich durch ein Verkehrszeichen (z.B. 253, 262 oder 263) untersagt ist wäre dem so, und dann dürftest Du dort auch nur einfahren, wenn es Dir durch weitere Schilder (z.B. Zusatzzeichen 1020-30) erlaubt ist. Generell ist es in verkehrsberuhigten Zonen aber durchaus erlaubt, auch mit LKWs einzufahren, es gelten nur die gängigen Regeln (Schrittgeschwindigkeit, Fußgänger haben Vorrang, Parken nur auf dafür gekennzeichneten Flächen etc.).

Zeichen 253 - (LKW, parken, Verkehrsberuhigte Zone) Zeichen 262 - (LKW, parken, Verkehrsberuhigte Zone) Zeichen 263 - (LKW, parken, Verkehrsberuhigte Zone) Zusatzzeichen 1020-30 - (LKW, parken, Verkehrsberuhigte Zone)

Der Vollständigkeit halber: Hätte die Sattelzugmaschine ein höheres zulässiges Gesamtgewicht würde die Situation möglicherweise etwas anders aussehen. Das liegt aber nicht an der Verkehrsberuhigung oder an generellen Einfahrverboten, sondern daran, dass in Wohn-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen über 7,5t in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist (§ 12 Abs. 3a StVO), es sei denn, der Parkplatz ist ausdrücklich als LKW-Parkplatz ausgewiesen (Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1048-12, -13, -14 oder -15). In wie weit das auf Parkplätzen auf privatem Grund gilt vermag ich allerdings nicht zu sagen. Allerdings könnte Dir hier auch jederzeit Dein Vermieter untersagen, mit dem schweren Fahrzeug dort zu parken, denn generell sind solche Parkplätze ja eher für PKW vorgesehen.

Im Regelfall gilt auch dort "Ausgenommen Anlieger" . Freischein vom Ordnungsamt holen. Ist ja nur abstellen , nicht Ralley Fahren .

Im Regelfall gilt auch dort "Ausgenommen Anlieger" .

»Anlieger frei« müsste bei einem Verkehrsverbot ausdrücklich ausgeschildert sein, ansonsten müssten auch Anwohner und deren Besucher die vom Verbot betroffenen Fahrzeuge woanders lassen.

Berechtigtes Interesse ist gegeben, du wohnst dort.