Darf ich mit meiner Einbürgerungsurkunde bei der Bundestagswahl teilnehmen, obwohl ich aus zeitlichen Gründen den deutschen Pass noch nicht habe?

9 Antworten

Nicht jeder Deutsch hat auch einen Pass. Das Dokument selber braucht man ja nur zum Verreisen soweit ich weiß.

Ruf an deiner Gemeinde an (wo du auch zur Wahl gehen würdest) und frag, ob du schon im Wählerregister stehst.

Du bist ab dem Zeitpunkt Deutscher, wenn du deine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt bekommst und nicht die Bescheinigung über die Aushändigung. Du kannst nicht am 24. wählen gehen, wenn du erst ab dem 25. Deutscher wirst.

§ 16 StAG 

Die Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der von der zuständigen Verwaltungsbehörde ausgefertigten Einbürgerungsurkunde. Vor der Aushändigung ist folgendes feierliches Bekenntnis abzugeben: "Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."; § 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

Wenn du zum 25.09 deine Urkunde erst abholst, brauchst du dir darüber keine Sorgen machen. Die Wahl ist nämlich am 24.

Sollte man aber wissen, wenn man unbedingt wählen möchte.

schon klar, aber eventuell wäre ich schon im Wählerverzeichnis aufgenommen.

@mumthomas

Dann hättest du eine Nachricht bekommen. Und soweit ich weiß bist du erst mit dem Erhalt der Urkunde deutscher Staatsbürger. Was wiederum bedeutet, dass du an dem Tag davor keiner wärst. Ergo: Darfst nicht wählen.

Der  Pass ist ein Indiz, aber kein Nachweis, dass du Deutscher bist. Die Urkunde ist ein Nachweis, wenn die erst ein Tag nach der Wahl gültig ist, ist das halt Pech.

Bist du überhaupt im Wählerverzeichnis eingetragen?

Die Bestätigung für die Urkunde bekam ich, nachdem die Wahlbenachrichtigungen ausgesendet wurden, deshalb weis ich das nicht.

@mumthomas

In deiner Stadt gibt es das Rathaus oder ähnliches, wo du nachfragen kannst, ob du eingetragen bist. Ich glaube es nicht.

Nein, darfst du nicht. Zum Einen ist die Bundestagswahl bereits am 24.09.. Zum Anderen ist es zu spät für dich, noch in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Und wählen darf, wer in einem Wählerverzeichnis steht.