darf ich mit österr. Führerschein B in einem Kleinbus mit 12 sitzplätzen (nicht mehr als 3,5 t) acht Personen befördern?

3 Antworten

Das ist der neue EU Füherschein hat mit dem Heimatland nichts zu tun ist Länderübergreifend und für 12 Personen braucht man D1 ab 21 Jahre wirst du mit 12 und oder unter 21/24 für D  erwischt ist das fahren ohne gültigen Füherschein was sehr teuer wird 

Der neue EU-Führerschein 2013

D__ Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht
Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt
und
gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

D1_ Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung
von mehr als acht und nicht mehr als 16 Personen
außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg).

B__ Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige
Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht
übersteigt).

Das Mindestalter für die Erteilung einer
Fahrberechtigung beträgt:

18 Jahre für die Klassen A2, B, BE,
C1 und C1E
20 Jahre für Klasse A bei Vorbesitz
von A2
21 Jahre für Klassen C, CE, D1, D1E
sowie Trikes der Klasse A
24 Jahre für Klassen D, DE, A

siggibayr  10.01.2017, 09:30

Es liegt kein Fahren ohne gültigen Führerschein vor. Das wäre eine  geringfügige Ordnungswidrigkeit.

Wer die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt, begeht in Österreich eine Verwaltungsübertretung (Fahren ohne Fahrerlaubnis) i.S.d. § 37 Abs. 3 FSG.

Mit deiner Klasse B bist du berechtigt zum Führen von Kraftwagen, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrersitz ausgelegt und gebaut sind.

Ist der benutzte Kleinbus mit 12 Sitzplätzen gebaut, ist auch die Mitnahme von nur einer zusätzlichen Person unzulässig, wenn der Fahrer nur im Besitz der FE- Klasse B ist (die zGM des Kfz spielt jetzt hierbei keine Rolle).

Nein. Mit dem Führerschein Klasse B darf man Fahrzeuge "mit nicht mehr als 8 Sitzen außer Fahrersitz" fahren.

Soweit ich weiß, müsste das gehen. Ich kann es aber nicht garantieren, notfalls nochmals nachlesen.