Darf ich mit einem Skateboard auf der Straße fahren?

5 Antworten

https://www.gutefrage.net/frage/skateboard-ueberall-fahren

siehe hier.

um es kurz zu fassen; nein, mit dem skateboard bist du im prinzip ein fußgänger, heisst laut gesetz sind sowohl straßen als auch fahrradwege tabu.

Ist ein Spiel und Sportgerät und hat somit auf öffentlichen Verkehrsflächen nichts zu suchen, auch nicht auf Fußgängerwegen.

Ja, wie ein Fußgänger

Nein, das darfst du nicht, ein Skateboard ist ein "besonderes Fortbewegungsmittel" laut der StVO und darf nur den Fußgängerweg befahren, eine Straße die für Fußgänger nicht freigegeben ist darf nicht befahren werden!

Wenn du es doch tust, ist das eine Ordnungswiedrigkeit, die höchstens mit 5 Euro (eher mit einer Verwarnung) auf die Tasche schlägt (eventuelle Bearbeitungsgebühr nicht eingerechnet).

In der Regel kümmert sicht die Polizei nicht darum, da es keinen interessiert, es sei denn du erwischst einen Vertreter der Spezies, der ganz scharf drauf ist, dir den 5er abzuknöpfen! Und du musst auch damit rechnen, dass du in einem Unfall eine Mitschuld bekommst, sofern du unerlaubt auf der Straße gefahren bist und ob deine Versicherung sowas abdeckt kann ich dir nicht beantworten!

Ich mache es öfters, aber anstiften will ich dich zu nichts! Lg

Wenn wir mögliche Rechtsaspekte hier mal rauslassen, solltest Du in dieser Angelegenheit bei solchen Gegebenheiten der Empfehlung für Fussgänger folgen und Dich allgemein gegenläufig des Verkehrsflusses auf der jeweiligen Fahrspur bewegen um nahende Fahrzeuge immer rechtzeitig zu sehen.

Dieser Rat betrifft aber nur Strassen, wo grundlegend kein Betretungsverbot durch Fussgänger besteht .

Dann wird bei entsprechender Defensive Deinerseits in der Teilnahme der Benutzung dieser Strecke kaum eine normale Person öffentlichen Rechts etwas gegen einige Meter auf Deinem Board zum Fortkommen sagen.

Nur immer rechtzeitig absteigen , in den " echten Fussgängermodus " wechsels und zur Abwehr gegenseitiger Gefährdung nach Möglichkeit freiwillig kurz auf den Seitenstreifen / Grünstreifen für die Passage des Gegenverkehrs austreten.