Darf ich mit einem Reisegewerbe zusätzlich auch im Internet Ware verkaufen?

2 Antworten

Internethandel ist kein Reisegewerbe (§ 55 GewO). Deshalb musst du auch ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) anmelden. Steuerlich kannst du aber beides zusammen laufen lassen.

solange du das brav versteuerst, kannst du auch auf dem mond waren verkaufen

wenn sie damit probleme haben, sagen sie dir das ganz nett, deine steuern finden sie deutlich wichtiger

Es interessiert das Gewerbeamt herzlich wenig, ob man Steuern zahlt....