Darf ich mit einem Luftgewehr auf die Straße gehen oder nur in meinem Grundstück?

3 Antworten

Hallo,

wenn ich hier so manche Antworten lese verfaulen meine Augen. Rechtlich ist es ganz klar, das führen solcher Waffen nur auf befriedetem Besitztum. Sprich das eigene Grundstück muss so gesichert sein, das niemand durch ein Geschoss gefährdet wird. Auf die Definition von befriedetem Besitztum will ich aber nicht näher eingehen. Nur ein Garten reicht aber nicht, solange er einsehbar ist oder Geschosse ihn verlassen können, ist es verboten. Das musst du selber wissen, ob der Garten ein befriedetes Besitztum ist. Ansonsten nur in der Wohnung.

Auf die Straße ist aber ganz klar verboten. Und zur Abschreckung, wie du sagst, auch nicht zu gebrauchen. Wenn du nämlich eine vermeintlich scharfe Waffe ziehst, kann jemand anderes aus Panik oder zu seiner eigenen Sicherheit dich angreifen. Bedrängst du jemanden damit, kann es sein das er in einer Kurzschlussreaktion dich mit z.B einem Messer angreift. Da er davon ausgegangen ist das es eine echte war würde das vermutlich auch als Notwehr durchgehen. Wenn du dich wehren willst, nimmt ein Pfefferspray. Das darfst du legal mit dir führen, ist auf lange Sicht ungefährlicher, aber wirkungsvoller als ein Luftgewehr und wird meistens als Notwehr anerkannt. 

Das Zugriffs bereite tragen auf der Straße oder sonst außerhalb deines Grundstücks ist aber ganz klar untersagt.

Gruß Bloodmoon 

DellaMano 
Fragesteller
 18.08.2015, 19:15

Herzlichen Dank. Ich möchte nicht dass jemandem die Augen verfaulen. Diese Auskunft hat mich in meiner Vermutung bestätigt. Ich bin mehrmals belästigt worden und man hat mir aufgelauert. Angegriffen wurde ich jedoch noch nicht weil ich einfach abgehauen bin. Gruß, DellaMano

BloodmoonV  18.08.2015, 20:17
@DellaMano

Wie schon gesagt, Pfefferspray (sind offiziell in Deutschland zur Tierabwehr, praktisch und im Ausland aber auch gegen Personen) Sehr effektiv, darfst du ohne weiteres mit dir führen und wenn du körperlich angegriffen wirst, kannst du das auch rechtlich gesehen ohne große Bedenken einsetzen.

Das offene Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit nennt man im WaffG "Führen" und zum Führen einer Waffe benötigt man nicht nur eine Waffenbesitzkarte sondern sogar einen Waffenschein. Schiessen darfst du damit auf deinem Grundstück nur, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

Nur auf deinem Grundstück