Darf ich mit der Mofa-Prüfbescheinigung eine auf 25km/h gedrosselte Ape 50 fahren?

6 Antworten

Hallo. Ja das darfst du. 
Wenn ein Haltegurt vorhanden dann sogar mit 2 Personen.
Es muss dafür jedoch geeignet sein lt. Betriebserlaubnis.

Mofa:

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

Hallo Firefighter2002,

der Artikel ist zutreffend, mit der Prüfbescheinigung für Mofas, die übrigens seit dem 01.01.2017 "Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" heiß, darfst Du folgende Fahrzeuge Führen:

 
  • 1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
  • 1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Bereits vor 4 Jahren am 19.01.2013 wurde der von mir fett dargestellte Gesetzestext der Fahrerlaubnisverordnung hinzugefügt. Und bereits seit diesem Datum darf man mit der Prüfbescheinigung / Ausbildungsbescheinigung auch zweisitzigen Fahrzeuge Führen und auch dementsprechend eine zweite Person mitnehmen.

Zwar steht in vielen Fahrzeugpapieren, dass es sich um ein Einsitziges Fahrzeug handelt, aber es gibt keine Vorschrift, die es verbietet mehr Personen als in den Fahrzeugpapieren angegeben zu transportieren. Die StVO besagt nur:

§ 21 StVO - Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen. 

Hat das Fahrzeug also tatsächlich zwei Sitzplätze, wie das bei den meisten Rollern der Fall ist, darf man auch eine zweite Person mitnehmen.

Nur derjenige der auf einem Kraftrad ohne zweiten Sitz eine zweite Person mitnimmt muss laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgender (schriftlicher) Verwarnung rechnen.

Tatbestandsnummer: 121100

Tatvorwurf: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.

Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein.

Aber zurück zu Deiner Frage bezüglich der 25 km/h Arpe mit 50 cm³

Die Arpe ist das im von mir im Satz 1b fett dargestellte dreirädrige Kraftrad mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 cm³, welches Du mit der alten Prüfbescheinigung für Mofas bzw. da Du erst die Ausbildung machen willst, heißt die Bescheinigung "Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" !

Mit dieser Bescheinigung dürftest Du die Arpe dann fahren.

Aber wenn man ganz ehrlich ist, muss man feststellen, dass so ein Fahrzeug im Grunde genommen im Straßenverkehr nichts zu suchen hat.

Die Arpe fährt nur 25 km/h und ist so breit, dass ein problemloses überholen in der Regel nicht möglich ist, was unververweigerlich zu Konflikten führt.

Schöne Grüße
TheGrow

Das ist ja kein Führerschein (z.B. AM), sondern die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) sowie sogenannter elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (aus Wikipedia).

Also ist die Antwort: Nein. Selbst bei einer Typenprüfung durch die Behörde von wegen Geschwindigkeitsdrosselung bleibt immer noch der zu grosse Hubraum von 50 ccm!

Die APE darf man mit Mofa Prüfbescheinigung fahren, weil sie 49,9cm" hat.

@Rockuser

Die Mofa-Prüfbescheinigung gilt für .... max. 30 cm³ und nicht für 49,9 cm³.

Dein Beitrag ist völliger Unfug:

Mit der Prüfbescheinigung für Mofas, die übrigens seit dem 01.01.2017 "Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" heiß, darf man

  • sowohl zweirädrige,
  • wie auch dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
  • und einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ fahren

Wie kommst Du auf 30cm³ ????

@TheGrow

Wie kommst Du auf 30cm³ ????

Er kann vermutlich seinen selbst zitierten Text nicht richt richtig lesen:

berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum,

Er geht wohl mangels elementarstem Grundlagenwissen davon aus, dass diese Aufzählung von unterschiedlichen Fahrzeugen komplett auf ein einziges Fahrzeug bezogen ist und ein Mofa somit ein ein Leichtmofa ist.

@suessf:

Ich erlaube mir mal, den Text etwas verständlicher zu machen:

berechtigt zum Führen von

  • Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa)
  • von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum
    maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
  • sowie sogenannter elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

Übrigends wäre es ganz sinnvoll, nicht von irgendwelchen dahergelaufenen Internetseiten zu zitieren, die jeder nach Lust und Laune umschreiben kann, sondern stattdessen bei Rechtsfragen aus der entsprechenden Rechtsgrundlage zu zitieren - hier der §4 Abs 1 Nr 1b der Fahrerlaubnisverordnung, welcher dreirädrige Fahrzeuge bis 25 km/h als fahrerlaubnisfrei definiert.

wenn man keine ahnung hat, sollte man nicht falsch kommentieren. man darf seit 2013 alle fahrzeuge mit max. 25 kmh und max 50ccm mit der mofa-prüfbescheinigung fahren. auch zu zweit.

@zervopoulo

darf seit 2013 alle fahrzeuge mit max. 25 kmh und max 50ccm mit der mofa-prüfbescheinigung fahren. auch zu zweit

ALLE ist auch nicht ganz korrekt.

  • zweirädrige Kraftfahrzeuge und
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge

währe die richtige Antwort.

vierrädrige Fahrzeuge sind Fahrerlaubnispflichtig, sprich mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM ist erforderlich.

Ein sogenanntes Quad darf man nämlich nicht mit der Prüfungsbescheinigung für Mofas führen