Darf ich mit dem Auto einer Bekannten kurzzeitig in den Urlaub fahren (Versicherung)?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Angelina,

bei den meisten Versicherungen kann man auf diese kurze Zeit jemanden kurzfristig und sogar beitragsfrei mit einschließen. Das einzige, was man machen muss, es der Versicherung zu melden (mit deinem Namen und Geburtsdatum). 

Dann darfst du es überall im vereinbarten Gebiet (meistens EU und Co) fahren. Türkei wäre beispielsweise zu hinterfragen.

Allerdings ist es fraglich, ob sie dich generell damit fahren lassen wollen. Schließlich bist du ein Führerscheinneuling und im Falle eines Unfalls müssten sie auch die Höherstufung bezahlen.

Alles richtig.... Außer der Beschränkung auf die EU das ist ne andere Baustelle egal wer das Fahrzeug fährt. Die Einzelheiten stehen nach Ländern unterteilt in der grünen Versicherungs Bestätigung

@TerhorstAgentur

Wenn ich schon dabei mir über diesen Fall den Kopf zu zerbrechen, kann ich auch gleich darauf hinweisen, dass man da vielleicht noch kurz drauf schauen sollte.

Hallo Angelina, nicht Du bist versichert und wirst über die Kfz Versicherung mitversichert, sondern einzig und allein das Fahrzeug und zwar gegen Haftpflicht wenn das Fahrzeug fremde Personen oder fremdes Eigentum beschädigt und vielleicht besteht auch eine Voll- oder Teilkasko Versicherung. Kommt es zu einem Unfall oder anderweitigem Schaden, zahlt die Versicherung auf jeden Fall alle versicherten Schäden. Falls Du zum Schadenszeitpunkt gefahren hast, wird die Versicherung prüfen ob du das Fahrzeug regelmäßig fährst oder ob es eine Ausnahme war. Da du das Fahrzeug nur zur Entlastung der Besitzerin auf der langen urlaubsfahrt fährst, kann keine regelmäßigkeit vorgeworfen werden und ist somit eine bedingungsgemäße Ausnahme. Die Mutter deiner Freundin hat somit keine Nachteile durch die Versicherung zu befürchten. Die Versicherung vorher davon zu informieren ist zu empfehlen, dann wird im Schadensfall erst garkeine fragerei aufkommen weshalb du am Steuer gesessen hast. Einen zusätzlichen Beitrag darf die Versicherung dafür nicht verlangen da die Bedingungen es genauso vorsehen.

Du solltest mit der Mutter deiner Freundin noch darüber sprechen, das wenn du einen Haftpflicht oder vollkasko Schaden mit dem Auto verursachst, das es ihre Prämien sind die dadurch steigen werden. Das Risiko sollte ihr bewusst sein und dagegen gibt es auch keine Versicherung

Falls Du zum Schadenszeitpunkt gefahren hast, wird die Versicherung prüfen ob du das Fahrzeug regelmäßig fährst oder ob es eine Ausnahme war.

Falsch!

Die Versicherung wird das gar nicht prüfen. Die sind dann schon damit beschäftigt genügend andere Dinge zu prüfen. 

Wenn das der Versicherung nicht bekannt ist, dass mal jemand damit fährt, wird diese den Beitrag nacherheben und eventuell eine Vertragsstrafe fordern:

„Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Erweiterung des Fahrerkreisesder Versicherungmitzuteilen“, betonte die GDV-Sprecherin.

„Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Erweiterung des Fahrerkreisesder Versicherungmitzuteilen“, betonte die GDV-Sprecherin.

http://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/auto-eingeschraenkter-fahrerkreis-kfz-versicherung-zahlt-immer_aid_1031246.html

Von daher ist das vorherige Eintragen nicht nur empfehlenswert, sondern auch ein MUSS.

Andernfalls erlebt man im Schadensfall ein böses Erwachen.

Das hängt von der Versicherung der Mutter deines Freundes ab. Je nach Vertrag bist Du beim einem Unfall zumindest nicht KASKO-Versichert (Schäden am eigenen Auto werden nicht übernommen). Bei der Haftpflicht (Schäden am anderen Auto) läufts wahrscheinlich auf eine Nachzahlung hinaus. Ändern kann man das bei der Versicherung. Einfach mal Anfragen, wie kurzfristig das geht. Die Mehrkosten sollten sich im Rahmen halten.

Die gesamte Antwort ist absoluter Quatsch

... aslo, der Marktführer sagt: Jede Fahrt bis zu 3 Wochen im Jahr ist nicht beitragsrelevant. Die wollen das nur wissen. Zudem kennen die Strafen (noch) nicht, wenn beim Fahrerkreis gemogelt wird. Gute Erholung!

Ruf bei der Versicherung an die können sagen ja kostet oder ist kostenfrei oder nein geht nicht. Macht jeder Verein anders

Macht eben nicht jeder anders, da es VVG (Versicherungs Vertrags Gesetz) nicht versicherungsbedingungen sind über die wir hier sprechen

Na dann ist ja noch besser