Darf ich mit 60 % Behinderung und Vollzeitbeschäftigung noch einen Nebenjob ausüben?

2 Antworten

Du darfst im Nebenjob genauso viel verdienen wie andere auch, also bis 400€, dein Schwerbehindertenausweis spielt dabei keine Rolle. Du dürftest nur nicht nebenbei arbeiten wenn du eine Erwerbsminderungsrente beziehen würdest.

Das mit den 400€ ist Unsinn. Er darf in seinem Nebenjob soviel verdienen wie er will, er muss das nur bei der Steuererklärung angeben.

Du darfst in der Woche bis zu 48 Stunden arbeiten. Dir kann dein Arbeitgeber immer eine Strich durch die Rechnung machen wenn deine Arbeitsleistung unter der Nebentätigkeit leidet.