Darf ich mir mit 16 Jahren ohne Einverständnis der Eltern ein Ohrloch stechen lassen?

2 Antworten

Das kannst du theoretisch gar nicht, da du noch nicht geschäftsfähig bist mit 16. Der Piercer braucht eine eigenverständigkeitserklärung einer geschäftsfähigen person. Wenn nämlich nach getaner Arbeit dann deine eltern bei dem auflaufen und es kam nie ein Vertrag zustande weil keine eigenständigkeitserklärung vorlag, muss er nicht nur das Geld zurückgeben sondern kann auch verklagt werden.

nein erst ab 18