Darf ich mich vor Gericht selber vertreten, oder nur ein Anwalt?
Ich bin ohne Verschulden in eine missliche Lage durch meinen neuen Nachbarn geraten. Ich bin 70 Jahre, alleinstehend, und meine Rente ist eher bescheiden, so dass ein teurer Anwalt nicht realisierbar ist. Mir entstehen aber jährlich höhere Energiekosten u.v.a., so dass ich meine Situation vor Gericht bringen möchte.
7 Antworten
kluetje und derdorfbengel haben in kürze die stimmigsten antworten gegeben - hier weiß nämlich keiner, um was es bei dir geht. straf-, zivil-, familien-, sozialrecht? insolvenzrecht?
bei einer familienrechtlichen angelegenheit wie einer scheidung bsp.weise besteht anwaltsPFLICHT; auch wenn diese beim amtsgericht verhandelt wird. in anderen fällen ist die höhe des streitwertes von belang. solange wir nicht wissen, um was es KONKRET geht, kann die frage nicht sinnvoll und richtig beantwortet werden.
und selbst wenn dabei herauskommt, dass du dich allein vertreten dürftest - weißt du denn schon, wie man klage beim gericht einreicht?
sei also so nett und schreib kurz, um was es geht - "ohne verschulden in eine missliche lage" gekommen zu sein, kann alles mögliche bedeuten - von nicht gezahlter miete bis zum mordversuch. das sind unterschiedliche gerichtsbarkeiten, kosten und vertretungsanliegen.
lg, baghera
Solange das Verfahren vor dem Amtsgericht (Streitwert bis 5000 Euro) stattfindet, ist eine Selbstvertretung möglich. Ab Landgericht aufwärts ist ein Rechtsanwalt erforderlich. Eventuell kommt Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts in Betracht.
du kannst dich selber bei den Untergerichten (Amtsgericht, Sozialgericht u.a.) selbst vertreten
das stimmt so nicht. bei einer familienrechtlichen angelegenheit wie einer scheidung bsp.weise besteht anwaltsPFLICHT; diese wird auch beim amtsgericht verhandelt. in anderen fällen ist die höhe des streitwertes von belang. solange wir nicht wissen, um was es KONKRET geht, kann die frage nicht sinnvoll beantwortet werden.
Du kannst Dich bei " kleineren " Gerichten also Amtsgericht selbst vertreten. Hat aber den Nachteil, dass nur ein Anwalt Akteneinsicht bekommt. Erkundige Dich mal, ob Dir Prozeßkostenbehilfe zusteht.
das stimmt so nicht. bei einer familienrechtlichen angelegenheit wie einer scheidung bsp.weise besteht anwaltsPFLICHT; diese wird auch beim amtsgericht verhandelt. in anderen fällen ist die höhe des streitwertes von belang, ob ein anwalt eingeschaltet werden muss oder nicht. mit "kleineren" gerichten hat das nicht unbedingt was zu tun.
abgesehen davon erhält man als kläger oder beklagter, der sich selbst vertreten darf, sehr wohl "akteneinsicht". das heißt dann aber nicht so, sondern man wird vom gericht unterrichtet, was die gegenseite gerade so von sich gegeben hat; d.h. man ist über den jeweiligen verlauf des verfahrens informiert.
Du musst keinen Anwalt nehmen, wenn du keinen willst.
Danke helmutgerke, werde mich dort erkundigen.