Darf ich mich gegen Polizisten selbst verteidigen?

21 Antworten

Prinzipiell einmal hast Du den Anordnungen uniformierter Beamte Folge zu leisten. Alles andere ist Widerstand bzw. Behinderung und kann geahndet werden. Gegen ungerechtfertigte Polizeigewalt würde ich immer mit dem mindestmöglichen Einsatz vorgehen, damit einem außer Notwehr keine Angriffshandlung vorgeworfen werden kann. Allerdings hatte ich noch nie den Fall, dass mich ein uniformierter Beamter (die Bezeichnung "Bulle" von Dir halte ich schon für ein Indiz, dass Du gerne einfach mal einem Polizisten zeigen möchtest, wie toll Du Kampfsport kannst) grundlos angegriffen hat.

Du solltest nicht so arogant sein und dich für was besseres halten nur weil dir nicht passt das Mal jemand anderes die Oberhand hat. Das Gewaltmonopol liegt bem Staat und die Polizei handelt nach entsprechenden Richtlinien. Kein Polizist schlägt wahllos auf irgendjemanden ein, das hat absolut immer einen Grund. Wenn das Mal nicht so ist lass das Mal die Sorge der Dienstaufsichtsbehörde sein. Und NEIN, su darfst das nicht - wenn du mir bei einem Einsatz mit MMA gekommen wärst dann hättest du einen ebenbürdigen Gegner und eine fette Klage am Hals.

Das hat wenig mit Arroganz zu tun! Ich habe selber mehrmals die Bekanntschaft mit überheblichen, unhöflichen und unfreundlichen Polizisten gemacht! Ein Beispiel: war mit einem Dienstfahrzeug der Bundeswehr (bin Soldat) nach meinem Dienst alleine auf dem Rückweg zur Kaserne. Da mein Kommandeur mir sagte ich könne wenn ich möchte noch was essen gehen, da ich an dem Tag keine Pause hatte, und dann zurück zur Kaserne fahren und meinen Dienst dort beenden bin ich beim Burger King vorbei gefahren um zu essen. Nach dem essen bin ich wieder ins Fahrzeug gestiegen und wollte weiter zur Kaserne fahren. Als ich gerade vom Parkplatz auf die Straße einbog kam schon das Blaulicht eines Streifenwagens der Polizei der sich direkt vor mich stellte so das ich nicht weiter konnte. Ich habe mich zunächst gewundert was das solle da ich in einem eindeutig, als Dienstfahrzeug der Bundeswehr, erkennbarem Fahrzeug sitze und noch nicht mal ein anhaltspunkt für den verdacht einer Straftat vorliegt. Ich blieb sitzen und holte meine Papiere und dann war der Beamte schon am Fenster und meinte ich solle das licht im Auto anmachen! Kein hallo oder guten Abend gar nichts! Ich machte das licht an sagte guten Abend und fragte wozu das licht gut sei? Er antwortete zu unserer Sicherheit damit wir wissen ob sie Waffen oder ähnliches bei sich tragen! Ich sagte: ich kann ihnen ganz offen und ehrlich sagen das ich meine Dienstwaffe bei mir trage! Er meinte ich solle aussteigen die Waffe ablegen und einen alkohol-schnell-Test mitmachen. Dass ganze aber in diesem Wortlaut: Steig aus Leg die wümme weg wir machen jetzt nen alkoholtest! Ich sagte ihm das ich dieser Aufforderung keine folge leisten werde und belehrte ihn darüber das er im Moment seine grenzen überschreitet und mich im Moment weder anhalten darf noch mich kontrollieren darf da ich zum einen im dienst bin und zum anderen die feldjäger hierfür zuständig sind! Dann wurde er sauer und öffnete meine Türe von außen! Und schrie mich an: Steig jetzt verdammt nochmal aus oder du kannst was erleben! Ich dachte mir joa schreien und brüllen kann ich auch und schrie zurück: schreien sie mich nicht nochmal an... Er unterbrach mich mit den Worten: sonst was? Willste mir drohen? Als Antwort bekam er: ich will ihnen nicht drohen sondern sie nur darüber in Kenntnis setzen das sie hier gerade einen Fehler begehen und das ich mich im Falle eines körperlichen Angriffes ohne zu Zögern mit allen notwendigen Mitteln wehren werde! Dann ging er auf mich zu ich ging ein paar Schritte zurück und rief die feldjäger! Als die kamen und ihm ein Bischen was erklärt haben ist er ganz ruhig geworden und ist ohne sich zu verabschieden gegangen! Natürlich habe ich gegen diesen Beamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet!

Dies ist nur ein Beispiel von mehreren! Nun 2 fragen! Was wäre gewesen wenn ich nur ein normaler Zivilist gewesen wäre? Zum anderen ist es mit solchen Erlebnissen durch aus berichtigt sich über die Rechtsgrundlage im Falle einer Notwehr gegen Polizisten zu erkundigen warum also sollte es arrogant sein?

Wahrscheinlich eher nicht, wird bestimmt als Angriff gewertet und nicht als Verteidigung.

Wenn es sich erkennbar um Polizisten handelt, machst Du Dich so strafbar.

Notwehr als Rechtfertigungsgrund einer rechtswidrigen Handlung ist nur im Falle eines rechtswidrigen Angriffs möglich. Amtshandlungen von Polizisten sind aber üblicherweise keine rechtswidrigen Angriffe.

Natürlich darfst du dich verteidigen. Aber schlechte Karten hast du trotzdem. Gerade weil du dich in diesen Dingen auskennst, wird von Dir besonderes Professionelles Verhalten erwartet. Wer passt auf die auf, die Aufpassen sollen ... ... Wenn es dann vor Gericht geht, stehen die Beamten meist besser da, denen wird meist sofort Glauben geschenkt und sie haben Kollegen die Ihre Aussagen bestätigen. Der Zusammenhalt unter eben diesen Kollegen ist groß. Mit anderen Worten dagegen anzukommen, ist dann meistens nicht einfach.

Gruß