Darf ich mich beim gleichem Arbeitgeber nochmal bewerben und dort wieder arbeiten?
Die Stelle als Aushilfe war vom 01.02.08 bis 30.04.08 befristet. Ich habe dann zum 30.04.08 gekündigt. Kann der Arbeitgeber mich ablehnen oder habe ich eine 2. Chance?
liebe grüsse gueler
5 Antworten
Wenn die Stelle bis zum 30.04.08 befristet war hätten Sie gar nicht kündigen müssen, da das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Frist automatisch endet. Sie können sich jederzeit bei einem ehemaligen Arbeitgeber bewerben, auch ein zweites und drittes usw. Mal. Wer sollte Sie daran hindern? Der Arbeitgeber ist frei, in seiner Entscheidung ob er Sie ablehnt, oder einstellt. Wenn Sie glauben dass der Arbeitgeber mit Ihrer Leistung zufrieden war, dann sollten Sie sich bewerben. Peter Kleinsorge
Wieso gekündigt wenns befristet war? Versuchs halt, wen er einstellt ist seine Sache.
er kann dich immer ablehnen. aber ich würde es natürlich auf einen versuch ankommen lassen! mehr als nein sagen kann er nicht! :)
es kommt darauf an warum du gekündigt hast. der arbeitgeber kann selber entscheiden wen er einstellt oder nicht. versuch es einfach, dann weißt du es.
er kann dich ablehnen,w ie ihm lustig ist... aber wieso nicht ? wenn du 2-3 sommer hintereinander wo ferial arbeitest, gehts ja auch. viel erfolg!
Danke sehr für Ihre Antwort. Eine ältere Kollegin hat mir gesagt, dass ich zusätzlich schriftlich kündigen muss - deswegen. Habe mich nun dort beworben...