darf ich mich an einer roten ampel kurz abschnallen?

10 Antworten

Hallo, hier mal der Wortlaut des §21a der StVO:

Sicherheitsgurte, Schutzhelme

 

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht ....   (und dann kommen die Ausnahmen)

 

Es steht dort also ganz klar "während der FAHRT". Wenn Dein Fahrzeug steht, ist das nicht während der Fahrt. Also darfst Du Dich meiner Meinung nach abschnallen. Wie die anderen darauf kommen, dass man angeschnallt sein muss, solange der Motor an ist, weiß ich nicht. Im Gesetzestext steht jedenfalls nicht "während des Betriebs" o.ä.

 

Den Vorschlag, Dein Kind auf den Beifahrersitz zu setzen halte ich für bedenklich. Das ist zwar erlaubt, Kinder dürfen auf jedem Sitz sitzen, auf dem sie ordnungsgemäß gesichert sind (Kindersitz), aber am sichersten ist es immer noch hinten.

 

Du solltest Dich allerdings beeilen. Wenn Du beim Umschalten auf Grün noch nicht rechtzeitig wieder angeschnallt bist und deshalb die Fahrzeuge hinter Dir warten müssen, könnte man Dich wegen vermeidbarer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer belangen.

Der Einwand von Abibremer wäre auch noch zu bedenken. Also vorher in den Rückspiegel schauen, ob die Fahrzeuge hinter Dir schon stehen.

nein! der gurt kann dich ja nur schützen, wenn er angelegt ist und gerade an roten ampeln ist der "standartunfall" der auffahrunfall und auch bei dem ist der angelegte gurt höchst nützlich. also nächste parkmöglichkeit nutzen, abschnallen, aufheben und dann angeschnallt weiterfahren.

Ausnahmen von der Gurtpflicht sind in § 21a StVO definiert. In Deutschland braucht man sich deshalb bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, beim Rückwärtsfahren und beim Haus-zu-Haus-Verkehr nicht anzuschnallen. Wenn bei Schrittgeschwindigkeit die Anschnallpflicht entfällt, dann wohl auch, wenn das Fahrzeug steht. Wir reden hier allerdings nur von der Vorschrift. Wenn ich verkehrsbedingt an einer roten Ampel stehe, dürfte ich mich zwar abschnallen, aus Gründen des Eigenschutzes würde ich aber darauf verzichten.

Solange das Fahrzeug in Betrieb ist, also der Motor an ist, darf sich keiner der Insassen abschnallen. Schaltest du den Motor aus, hälst du direkt vor einer Ampel mitten auf der Straße und das darf man auch nicht. Was erlaubt ist, ist, bei der nächsten Gelegenheit rechts ranzufahren und kurz zu halten.

Wo steht DAS denn? In §21a StVO heißt es "während der Fahrt", also darf sie sich abschnallen, wenn das Fahrzeug steht.

Eigentlich nicht, da ja z.B, auf von hinten jemand auffahren könnte.