Darf ich meinen Herd nach Ende der Mietzeit mitnehmen?

14 Antworten

Die Küche wurde dir komplett vermietet. Sie ist Eigentum des Vermieters. Für die Be- und Abnutzung durch Gebrauch zahlst du Miete. Der Vermieter hätte dir damals einen neuen Herd stellen müssen. Der neue Herd ist dein Eigentum. Der Erhalt und Reparatut mitvermieteter Sachen ist Vermieterangelegenheit.

Du hast die Küche inkl. Herd mitgemietet, ergo muß bei Mietende ein Herd drin sein.

Du hättest übrigens keinen neuen Herd kaufen müssen. Die Mietsache in dem Zustand wie angemietet zu erhalten bzw. in diesen zu versetzen ist Sache des Vermieters.

Der Vermieter geht jedoch davon aus, dass es sein Eigentum sei, da er mir ja eine funktionsfähige Küche überlassen hat.

So ist es.

Du hast doch sicher noch die Rechnung vom Herd.. somit kannst du nachweisen das es deiner ist und ihn mitnehmen. Den alten baust du wieder ein.

Der alte ist bestimmt im Müll

@Merco

Das ist nicht sicher, es sei denn, die Lieferfirma des neuen hat den alten gleich zum Entsorgen mitgenommen.

Ihm gehört die Küche. Also hätte er den defekten Herd ersetzen müssen.

Hattest du ihm denn gesagt, dass der Herd kaputt ist?

... oder reparieren.

Nein, er hat schon recht bei mir war das auch so, ich habe sowohl herd als auch backofen ersetzt und durfte den nicht mitnehmen. Weil ich auch eine vollständige Küche bekommen habe. Wenn du für die Küche an sich( weil es nicht im Mietpreis enthalten ist ) extra was dazugezahlt hast, müsstest du die Kosten des Herdes zurückverlangen. (als würdest du ihm den Ofen verkaufen)

Nein, er hat nicht recht. Das einzige, was er verlangen kann ist, dass der alte Herd, wenn auch defekt, wieder drin steht oder ein vergleichbarer. (Bauart, Alter)