Darf ich meinem Kind den Kontakt der neuen Freundin meines Ex´ verbieten?
Hallo hallo, ich hoffe ich finde hier Antworten. Ich habe eine kleine Tochter (9 Monate alt). Der Kindsvater hat sich von uns getrennt, als sie 7 Monate alt war. Jetzt hat er eine neue Freundin, die 15 ist. Darf ich den Kontakt zu ihr verbieten? Ich will nicht, dass meine Tochter mit einem Kind in Kontakt ist, das viel raucht und zudem Alkohol trinkt, in dem Alter. Das ist für mich kein guter Umgang. Zudem muss ich sagen, dass ich das alleinige Sorgerecht und zudem auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Ich möchte nicht gleich aufs Jugendamt rennen wegen einer solchen Kleinigkeit. Ich möchte nur nicht, dass dieses Mädchen mein Kind pflegt etc.
Danke schon mal für eure Antworten ;-)
13 Antworten
Klar kannst du! Ich hatte ein ähnliches Problem. Vielleicht ist es keine gute Idee solche Fragen hier zu veröffentlichen...wo die meissten selbst erst 15 sind und die Sonderschule schwänzen. Ich hab mit der neuen Freundin "nett" ;) geredet ihr meinen Standpunkt erklärt und ihr gesagt was ich mit ihr machen werde wenn sie mein Kind nicht in Ruhe lässt. Danach war Ruhe. Sie hat überhaupt kein Recht auf dein Kind. Die Leute hier scheinen wohl keine Kinder zu haben oder kein Herz...oder kein Hirn. Lass dir nichts gefallen und halt nicht still. Soll die kleine sich eine Babyborn Puppe kaufen wenn sie Mama spielen will. Ich versteh dich völlig. Soll sie selbst ein Kind bekommen, wenn sie Kinder so mag. Wie die Gesetzlage ist weiss ich nicht, aber mal ehrlich wen schert das? Wer meinem Kind etwas tut, den würde ich ..... :) Da ist es mir egal was andere dazu meinen. Jeder hat etwas das ihm "heilig" ist. Liebe Grüsse und alles Gute!
du hast keinerlei mitspracherecht was die umgangszeit des vaters anbelangt! es geht dich schlichtweg nichts an und die "neue" freundin geht dich erst recht nichts an... du braucht mit solch einem kram auch garnichts zu jugendamt rennen da die nichts machen werden und können außer dir vielleicht (wie zu oft) irgendeinen misst eintrichtern der nicht der wahrheit und realität entspricht!!! ob du sorgerecht etc hast ist irrelevant und hat ÜBERHAUPT GARNICHTS mit dem umgang zwischen vater und kind zu tun! du hast in dieser sache nicht mitzureden! ob die "neue" raucht oder auch mal alkohol trinkt geht dich nichts an!!! du bist ja bestimmt die absolute "anti alkoholiker und raucher tante" wa?!ganz ehrlich was ist dein problem??? so lange ist die trennung vom kindesvater ja noch nicht her, ist da jemand vielleicht bissl dolle gekränkt und kommt mit der situation nicht ganz klar????
Du sagst es... xD
Nein. In der Zeit des Umgangskontaktes ist der Vater alleine für das Kind verantwortlich und Du hast keinerlei Mitspracherecht, mit wem das Kind Kontakt hat und wo es sich aufhält. Nur dann, wenn eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist, könnte man was machen. Das ist hier aber weit und breit nicht ersichtlich. Der Umstand, daß die neue Freundin Deines Ex raucht und Alkohol trinkt, reicht dafür jedenfalls nicht aus.
Nein darüber hast du kein Recht. Vorallem, wenn dein Ex auch ein Erziehungsberechtigter ist, könnte er mit einem SEHR gutem Anwalt seine aktuelle Freundin zu Mutter 'machen'. Verbieten darsft du das nciht. SOnst machst du dich sogar strafbar.
lerne du verstehend lesen. noch hast du das alleinige sr und das alleinige abr. allerdings reicht ein antrag beim familiengericht aus und du hast mit deinem ex gsr
Schwierig! Hast du dich mal mit den beiden zusammen gesetzt? Wie alt seid ihr beide denn?? Vielleicht ist sie gar nicht so schlimm wie du denkst. Lade die zwei doch mal zum essen ein und lern die neue mal kennen. Mit 15 ist es so und so unwahrscheinlich, dass das mit den beiden ewig hält. Solange du also keinen Grund hast dir ernsthafte Sorgen um das Wohl deines Kindes zu machen schlage sie mit Freundlichkeit. ;) Immer süss und kuschelig bleiben. Wenn dann nämlich wirklich mal was sein sollte kann niemand sagen du würdest das alles aus Eifersucht tun.
"...dass ich das alleinige Sorgerecht und zudem auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe." Kannst du nicht lesen?