Darf ich meine Scheinwerfer an meinem Roller rot machen?

5 Antworten

Ja, darfst du... wenn du es damit im öffentlichen Verkehrsraum nicht in Betrieb nehmen möchtest.

Falls doch, gilt § 50 StVZO:

Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

Dankeschön

StVO §50 (1): Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm

Okay dankee

Natürlich nicht. Der Frontscheinwerfer muss weiß sein, der Rückscheinwerfer rot. Wäre der Frontscheinwerfer rot, würde das zu Verwechselungen der Fahrtrichtung bei anderen Verkehrsteilnehmer führen.

Okay Dankee

Die vorderen Scheinwerfer dürfen auf keinen Fall rot sein. Es ist verboten und zudem lebensgefährlich.

Selbst ein Tönung mit Folie oder Glasieren ist nicht zulässig. Das gilt für die Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker. Sogar da aufpolieren von matten Scheinwerfer ist nicht zulässig, wird jedoch in der Praxis jedoch häufig geduldet.

Ausnahme ist, wenn du das Fahrzeug zur Show benutzen willst und nicht auf öffentlicher Straße fährst.

Hallo,

wenn auf öffentlichen Straßen unterwegs bist dann nein!

Gruß

Sirenita89

Dankee für die schnelle Antwort