Darf ich Leuten verbieten meine Wohnung zu fotografieren?

4 Antworten

Auch persönliche Dinge, wie Einrichtung darf nicht einfach veröffentlicht werden.

Mein ehemaliger Vermieter wollte die Wohnung verkaufen, in der ich wohnte. Wollte Fotos machen und die in das Internet stellen. Das hatte ich ihm untersagt.

Man sollte natürlich erst einmal versuchen über Gespräch die Angelegenheit zu klären

Ja dürfen sie. Da ich annehme, dass es nicht um dich auf diesen Bildern geht (selbst wenn du darauf zu sehen bist) sondern um die Wohnung, welche zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in deinem Besitz stand.

Gritt 
Fragesteller
 23.08.2018, 17:27

Doch das war sie zu diesem Zeitpunkt noch.

Kekskuchen92  23.08.2018, 17:31
@Gritt

dann kannst du sie bitten die Fotos zu löschen oder rechtlich gegen sie vorzugehen. Ob es das wert ist musst du wissen

Was ist daran schlimm ?

Deine Verwandten halfen euch beim Umzug, das ist kein Honig lecken und dabei entstanden ein paar Bilder.

Wenn du Besuch hast und jemand macht ein Foto, wo dann halt auch eure Wohnung mit auf dem Bild ist, verbietest du dies ihm dann auch ?

Oder gibt es etwas zu verbergen, was auf den Bildern sichtbar ist, Diebesgut oder dergleichen....doch wohl kaum und niemand bringt die Fotos in Zusammenhang mit euch, ihr wohnt ja gar nicht mehr dort.

Also mach lieber nicht aus einer Mücke einen Elefanten, sonst hilft euch niemand mehr beim nächsten Umzug.

Gritt 
Fragesteller
 23.08.2018, 17:31

Diese Wohnung gehörte zum Erbschaftsstreit.Erbengemeinschaft zu der auch mein Mann gehörte.Er war zu diesem Zeitpunkt noch Besitzer.Die Helfer halfen nur um das Haus schneller verkaufen zu können.Es geht hier ums Prinzip ob man sowas darf! Ich befürchte,das mit den Fotos Unfug getrieben wird.

Prinzessle  23.08.2018, 19:21
@Gritt

Wenn das Haus verkauft werden soll, werden Fotos veröffentlicht. Je besser ein Objekt fotografisch dokumentiert wird, desto eher kommen nur Leute es besichtigen, denen es wirklich zusagt. Das ist heute ein Vorteil gegenüber früher, wo es einfach eine kurze Beschreibung per Zeitungsinserat gab.

Dein Mann ist Teil dieser Erbgemeinschaft, es ist also auch in eurem Interesse, dass es möglichst bald gut verkauft werden kann, nun wo ihr nicht mehr darin wohnt, kriegt ihr vom Ertrag euren Anteil. Der eurige dürfte sehr hoch sein, denn wenn du von Besitzer redest, was er ja kaum ganz war, sonst gäbe es keine Erbengemeinschaft, die den Verkauf verlangte, dann müsste er selbst Geld investiert haben, was Amtlich niedergeschrieben sein muss und genau diesen Betrag hat er dann mehr zu Gute, er wird zuerst heraus gezogen und der Rest wird dann aufgeteilt.

Wenn das eure Verwandten sind, dann spricht sie doch drauf an?! Die dürften das doch wohl verstehen.

Gritt 
Fragesteller
 23.08.2018, 17:33

Das werde ich auch tuen.