Darf ich kurz vor der Privatinsolvenz noch Gläubiger auszahlen?

8 Antworten

Du darfst nicht mehr bezahlen. Ist, wie hier schon geschrieben wurde, Gläubigerbevorzugung. Aber wenn Du es doch tust, ist es andererseits auch wieder egal. Der Insolvenzverwalter fechtet das an und holt das Geld zurück. Deine Eltern (oder sonstige) Dritte dürfen ihr Geld geben wem sie wollen. Auch Deinen Gläubigern. Hintergrund ist auch ganz logisch. Alles was Du hast wird ja verwertet und auf alle Gläubiger verteilt. Wenn Du einen bezahlst, hast Du weniger was die anderen kriegen. Wenn Deine Eltern jemanden bezahlen, dann schmälert das ja nicht Dein Vermögen, sondern nur Deine Schulden. Das ist ja "gut" für die anderen Gläubiger, weil sie anteilig von Deinem Vermögen mehr bekommen.

Ich Frage mich nur, warum die schuldnerberaterin mir sagt, ich und auch meine Eltern dürfen keine Gläubiger ausbezahlen, und die Insolvenz verwalterin sagt meine Eltern dürfen es bezahlen,

das ich nicht Zahlen darf, das ist mir bewusst, allerdings wie schon geschrieben, ist jetzt meine Frage warum meine Schuldnerberaterin sagt meine Eltern durften es auch nicht zahlen, da waren mir dran den Schulden bereinigungs plan zu erstellen, 

@Milla0815

Weil Sie dumm ist? K.A. warum sie das sagt. Aber grob gesagt, wären Deine Eltern dumm es zu zahlen. Außer der Gläubiger ist ein guter Freund der Familie oder ähnliches. Wenn der Schuldenbereinigungsplan nicht funktioniert wird ja meist ein Insolvenzverfahren eröffnet und bis auf die unerlaubten Handlungen sind danach Deine Schulden ja weg. Egal ob die Eltern vorher was bezahlt haben oder nicht. Das Geld Deiner Eltern wäre dann nur ZUSÄTZLICH weg.

Hat der Gläubiger denn einen Grund für eine Anzeige? Falls nicht, würde ich ihn im Gegenzug anzeigen. Denn das, was er macht (Drohung mit ungerechtfertigter Anzeige zur Gläubiger-Bevorzugung), ist Nötigung.

Ansonsten ist es einfach: Wenn schon eine Schuldnerberatung involviert ist, verweigert man sämtliche direkte Kommunikation mit Gläubigern und ignoriert deren wildes Zetern. Wenn ein Gläubiger keine Lust hat, bei einer Schuldnerberatung mitzuarbeiten, ist das sein Problem, nicht deines.

Ich schließe mich TomRichter an: Was exakt hat der Gläubiger dir vorgeworfen? Ein einfaches "Der geht in Insolvenz" ist weder eine Anzeige Wert noch erfüllt das irgendeinen Straftatbestand.

Hast du bei diesem Gläubiger etwas bestellt, obwohl du zahlungsunfähig warst? Hast du ihn getäuscht, um etwas zu erhalten? Das sind die wichtigen Fragen. beantworte die mal bitte.

Mittlerweile hat sich die Sache aufgeklärt. Nur der Insolvenzverwalter kann sich das Geld holen und anschließend freigebem. Die Bank darf definitiv das Geld nicht behalten und würden sich strafbar machen.

Damit würdest Du die anderen Gläubiger benachteiligen und deine Inso wäre gefährdet.

Wie wäre es mit einer nachvollziehbaren Schilderung des Sachverhalts?

In der Frage steckst Du in der Vorbereitung, der Gläubiger droht mit Anzeige.

Im Kommentar zu Ifm001 dagegen: "Anzeige läuft ja leider schon" und "
sagte nach der Insolvenz eröffnung".

ich habe das eigentlich als Beispiel genannt,

Fakt ist,

das Ich eine Anzeige durch einen Gläubiger bekommen habe, wegen Betrug, 

diesen Gläubiger wollte ich damals nicht mit in die Insolvenz aufnehmen da er mit Anzeige gedroht hatte, meine Schuldnerberaterin sagte aber, ich und auch meine Eltern dürfen keinen Gläubiger ausszahlen und eine Strafanzeige wäre meistens durch die gläubiger nur Angst macherei, die mich nicht beindrucken sollte,

nach insolvenz eröffnung bekam ich dann die Strafanzeige, diese wurde 14 Tage nach eröffnung der Inso gemacht, meine Insolvenzverwalterin rief ich an und sie sagte meine Eltern dürfen es bezahlen, 

@Milla0815

Und was ist jetzt Deine Frage?

Dass Deine Eltern zahlen dürfen, ist inzwischen klar. Ob es sinnvoll ist, zu zahlen, hängt von vielen Informationen ab, die hier fehlen (Deine Tat, die Schadenshöhe und vieles mehr), so dass diese Frage besser mit einem Anwalt geklärt werden sollte.

@TomRichter

Zweite Anmerkung hierzu: Solange der Gläubiger seine Forderung nicht als sogenannte "vbuH" (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) zur Insolvenz anmeldet, passiert da nichts. Dann würde ich auch auf keinen Fall irgendetwas tun.

@mepeisen

> passiert da nichts

Eine gewagte Aussage in Anbetracht dessen, dass wir nicht wissen, worauf die Anzeige wegen Betrugs gründet. Kann auch eine Tat sein, die nicht in Zusammenhang mit der Insolvenz steht.

@TomRichter

Kann auch eine Tat sein, die nicht in Zusammenhang mit der Insolvenz steht.

Das würde aber mal vollständig dem widersprechen, was hier vom TE geschildert wurde.

Eine gewagte Aussage in Anbetracht dessen, dass wir nicht wissen, worauf die Anzeige wegen Betrugs gründet.

Solange der Gläubiger seine Forderung nicht als vbuH anmeldet, wird sie der Restschuldbefreiung unterliegen. So einfach ist das. Und ob es eine Straftat gab oder nicht, ist dabei irrelevant.

Wenn die Forderung aus einem Schadensersatz wegen einer Straftat begründet ist, dann sollte der Gläubiger sie als vbuH anmelden.

So einfach ist das. Nicht selten wird die angedrohte Strafanzeige als Druckmittel benutzt, um einen Schuldner, der in die PI geht, Geld abzuringen, was er von Gesetzes wegen gar nicht bezahlen muss oder sogar darf. Als Panikmittel.

Ob es hier so ist, keine Ahnung. Aber Fakt ist: Egal, ob die Forderung aus einer Straftat herrührt oder nicht: Solange sie nicht als vbuH angemeldet ist, wird sie ganz normal behandelt und von der RSB umfasst. Wieso also sollte man dann irgendwas außer der Reihe tun?

@mepeisen

> Wieso also sollte man dann irgendwas außer der Reihe tun?

Weil Du Dich nur auf die finanzielle Seite konzentrierst, es dem Schuldner aber nicht nur um die Kohle geht, sondern auch um das Vermeiden eines Strafverfahrens.

Wenn der Betrugsvorwurf begründet ist, und der Geschädigte bereit ist, die Strafanzeige zurückzuziehen, falls er seinen Schaden ersetzt bekommt, ist einfach nichts zu tun vielleicht nicht die klügste Handlungsweise.