Darf ich keinen Nachmieter suchen wenn ich bei einer Wohnungsgesellschaft wohne?
ich habe meine Wohnung schon vor zwei Monaten gekündigt und ich bin ab dem nächsten Monat im August schon vorzeitig raus aus meiner Wohnung.Die wohnungsgesellschaft findet keinen Mieter obwohl in Münster sehr viele Leute wohnungen suchen.Die Wohnungsgs. sagt ,dass die Wohnung vom Wohnungsamt frei gegeben wird und Wohnungsamt sagt dass die Wohungsgesellschat hat die Wohnung noch nicht frei gegeben.Ich bin mir sicher wenn ich eine Anzeige geben würde steht eine Schlange vor der Tür.Ich muss nun bestimmt 2 Miete umsonst zahlen.Was soll ich machen eure Meinung nach?darf ich eine Anzeige geben für Nachmieter oder bekomme ich Ärger.
6 Antworten
nach?darf ich eine Anzeige geben für Nachmieter
sicher darfst Du das. Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet einen von Dir benannten Mieter auch zu akzeptieren
Mieter dürfen grundsätzlich keine Nachmieter suchen, bestenfalls, wenn der Vermieter zustimmt, Nachmieter vorschlagen. Ob Wohnungsgesellschaft oder nicht, ist völlig wurscht.
Und auch dann muß der Vermieter keinen der vorgeschlagenen Interessenten akzeptieren.
Das Du 2 Monate vor Vertragsende ausgezogen bist ist allein Dein Problem.
OK, es gibt ganz wenige Ausnahmen wie z. B. Zeitmietverträge. Aber das trifft hier ja nicht zu.
Grundsätzlich gesehen ist es dein Problem, wenn du deine Mietzeit nicht abwohnst.
Frage bei der Genossenschaft nach, ob die Anzeige Sinn macht. Du kannst dir das Geld und den Aufwand sparen, wenn der Mietbeginn nicht früher stattfinden kann, weil sich da zwei nicht einig sind.
komische sache - scheinbar will der vermieter erstmal deine kohle sehen - und er könnte in der zeit renovieren.
danach kann er problemlos weiter vermieten und den preis noch anheben.
ist aber reine spekulation - und du kannst nichts dagegen machen.
nur eins : bleib solange in der wohnung oder lass deine freundin drin wohnen als "gast". mach die wohnungsübergabe zwei tage vor der frist aus.
Ich verstehe das so, daß die Wohnung für Mieter mit Wohnberechtigungsschein vorgesehen ist, also sozial gebunden. Warum hätte sonst das Wohnungsamt damit zu tun. Hier fehlt der gute Wille der Wohnungsgesellschaft bzw. Wohnungsamtes. Da wird ein Nachmieter, den Du stellst, nicht wirklich helfen.
für diese Behauptung hast Du sicher eine Rechtsquelle ... oder?