darf ich jüngeren bier kaufen?
joa ich als 16 jähriger kaufe meinen freunden (15) bier ... darf ich das oder könnte ich mich damit strafbar machen...und wie steht es mit den 14 jährigen???
15 Antworten
Ich bin etwas überrascht, dass hier andauernd von strafbar gesprochen wird. Ist es nämlich nicht, sondern allerhöchstens eine ordnungswidrigkeit, die aber einen Nichtkaufmann nicht betrifft. Die Antworten hier sind demnach alle falsch!
also? darf ich es und die polizei darf nix machen??
ich finde es ok wenn du es nich machst macht esein anderer wenn ich 16 bin werde ich auch anderen alc kaufen, wie sie es für mich gemacht haben. ja du machst dich strafbar wenn du offen erwischt wirst aber es bleibt warscheinlich bei einer mündlichen verwarnung.
Nö, macht er nicht.
Da du als Privatperson nicht Adressat der in Rede stehenden Norm bist, kommt eine Owi vorliegend nicht Betracht !
was??
Du könntest dich nicht strafbar machen. DU MACHST DICH STRAFBAR !!!
Kann er gar nicht.
Im Jugendschutzgesetz ist nur von "Gaststätten", "Verkaufsstellen" und "Öffentlichkeit" die Rede. Zu Hause kann man theoretisch machen was man will.
Mein Rat: Lass es trotzdem bleiben.
Das hast entweder du oder (unwahrscheinlich) der Polizist falsch verstanden. "Zu Hause" ist niemals "Öffentlichkeit".
ich schwöre es dir ! das hat der polizist geaagt
Du brauchst nicht schwören.
Es spielt auch keine Rolle, was der Polizist gesagt hat - richtig ist, dass deine Wohnung nicht öffentlich ist. Wäre sie es, dann könnte jeder Fremde von der Straße dort ein und aus gehen und sich bei dir aufs Sofa setzen - das ist aber nicht so.
Ich stimme Dir diesbezgl. ja meistens zu.
Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass 16jährige auf jedem xbeliebigen Privatgelände Jugendlichen unter 16 J. Alkohol anbieten dürfen.
Da muss es doch auch eine gesetzliche Regelung geben, die das verbietet.
Bedauerlicherweise ist Komasaufen im Privatbereich nicht verboten. Es soll sogar Erwachsene geben, die auf Familienfeiern Grundschüler am Bier nippen lassen. Ich halte das auch für unverantwortlich. Doch im Jugendschutzgesetz steht darüber nichts.
Eltern die es ihren Kindern gestatten (oder eben ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht vernachlässigen), bekommen aber hoffentlich Ärger (und auch Hilfe) vom Jugendamt.
Erschreckend, dass es hier offenbar eine Lücke gibt.
Nein, denn dies ist keine sog. "planwidrige Regelungslücke" sondern begrenzt den Einfluss des Staates im privaten und im familiären Bereich !
emm wie komisch es auch klingt dien zuhause ist auch öffentlichkeit...
hat mir mal so ein polizist in der schule gesagt... komisch aber war..