Darf ich ins Ausland reisen, während gegen mich wegen Fahrraddiebstahl ermittelt wird?

10 Antworten

Hallo, ich sehe keine Probleme darin, dass Du nicht ins Ausland verreisen dürftest. Ich sehe eher ein Problem darin, dass Du wegen Fristversäumnissen nach deiner Rückkehr in Probleme kommen könntest. Wenn Termine enberaumt wurden und Du nicht da bist, können evtl. Urteile gegen Dich erlassen.

Um dies auszuschalten entweder einen Nachsendeantrag stellen oder jemanden beauftragen, der Deine Posteingänge überprüft und dem Du Dein Vertrauen schenkst, dass er Post von Gericht öffnen darf. Auch die Beauftragung eines RA wäre hier sinnvoll.

Darf ich ins Ausland reisen, während gegen mich wegen Fahrraddiebstahl ermittelt wird?

Ja, aber nicht mit dem Fahrrad.

Wie alt bist du? Dies zu wissen ist wesentlich dein Alter für die Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften ausschlaggebend ist.

Sollte die Staatsanwaltschaft befürchten, dass du dich dem Verfahren durch Flucht entziehst, könnte sie dir den Pass entziehen lassen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 PassG i.V.m. § 8 PassG).

Allerdings ist bei der "Schwere" deiner Tat eher nicht damit zu rechnen, dass zu solchen Maßnahmen gegriffen wird.

Ich sehe also keine Probleme bei der Ausreise, bei der Wiedereinreise könnte es tatsächlich zu Problemen - bis hin zur Festnahme - kommen.

Die eleganteste Lösung, allen Problemen aus dem Weg zu gehen, wäre, dass du deine längerfristige Abwesenheit der Polizei bzw. der StA anzeigen würdest und gleichzeitig einen Zustellungsbevollmächtigten(§§ 172 a oder 132 StPO) benennst. Allerdings solltest du aus dem Ausland heraus Kontakt zu ihm halten. Bist du noch minderjährig, so sollten deine Eltern den Zustbev. benennen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsbevollm%C3%A4chtigter

Nimm am besten das Fahrrad mit.

Entweder fragst du bei der Polizei nach, was ich jetzt nicht machen wprde. Aber ich glaube nicht das die Polizei dich aufhält damit du nicht ausreist. Kommst ja weider zurück oder nicht?