darf ich in meiner eigentumswohnung einen kaminofen einbauen lassen?
wenn schornsteinfegermeister es mir genehmigt,kann dann die hausverwaltung querstellen? ich möchte auf jeden fall eins einbauen lassen. wie?was?warum? bitte bitte ;)))
5 Antworten
Bei der Hausverwaltung nachfragen, bevor Du Dir den Ofen kaufst, nichts leichter als das.
gegen den einbau spricht nichts dagegen. darum heisst es u.a. eigentum. informiere dich vorher aber bei deinem zuständigen kaminkehrer was für einen ofen du einbauen sollst. ab 2014 soll sich angeblich etwas wg, den abgasen bei öfen ändern
Es ist nur die Frage, ob es eine bauliche Veränderung ist, die von der WEG genehmigungspflichtig wäre. Die Hausverwaltung kann nicht, darf nicht und sollte sich nicht querstellen, den du bist Eigentümer nicht die Hausverwaltung.
das spielt überhaupt keine Rolle! Es kommt nur darauf an, ob es den gemeinschaftlichen Kamin betrifft oder nicht
der Hausverwaltung ist das egal. Aber den andern Miteigentümern eventuell nicht. Wenn der Kamin also Umbaumaßnahmen am gemeinschaftlichen Kamin erfodert ist die Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer erforderlich
wenn es bautechnisch machbar ist und der Umbau nur deine Wohnung betrifft und der Schornsteinfeger nickt und nach Beendigung der Arbeit, den Kamin abnimmt, dann steht nichts im Wege..
übrigens,wir wohnen im dachgeschoss(2 stock)