darf ich in einer mietwohnung hinter dem haus auf dem rasen sitzen?

11 Antworten

Das kommt auf den Mietvertrag an. Handelt es sich um eine öffentliche Grünanlage, darf dort jeder sitzen. ist der Garten aber nicht zur Nutzung durch die Mieter frei gegeben, kannst dich dort nicht einfach aufhalten.

aber warum muss ich dann den gärtner anteilig bezahlen wenn wir den nicht nutzen dürfen

@taximaus

Du zahlst AUCH für die Pflege der Grünanlage, damit es schön aussieht und nicht wie auf einer Müllhalde.

@taximaus

Damit Du einen Ausblick auf einen schönen Garten hast.

Dürfte in der Hausordnung stehen. Ob so ein "Paragraph" dann allerdings auch rechtlich gültig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich finde es allerdings mehr als armselig, wenn ein Vermieter meint, seinen Mietern die Nutzung der zum Haus gehörenden Grünflächen zu untersagen......

Ich finde es allerdings mehr als armselig, wenn ein Vermieter meint, seinen Mietern die Nutzung der zum Haus gehörenden Grünflächen zu untersagen......

Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, mag deine Ansicht nachvollziehbar sein. Bei einem Zweifamilienhaus in dem der Vermieter selbst wohnt, ist das nicht armselig sondern nachvollziehbar.

@StupidGirl

...ich gehe vom Mehrfamilienhaus aus....Ein Zwei-Parteienhaus mit Vermieter unter einem Dach ist für mich persönlich schon "unzumutbar"....

@tuedelbuex

Ob ZFH oder MFH macht keinen Unterschied bei der Beurteilung der Rechte des Vermieters. Tüdelbüxen würde ich als Vermieter nicht mal zur Besichtigung einer Wohnung zulassen.

@Gerhart

Wieso?

@tuedelbuex

ich gehe vom Mehrfamilienhaus aus.

Das wissen wir aber nicht weil mal wieder ein Fragesteller übersehen hat, das man unter der Hauptfrage auf "Weitere Details hinzufügen" gehen kann um die Frage zu erklären.

@vanillakusss

Wieso?

....entweder hat der liebe Gerhart ein persönliches Problem mit Vorurteilen gegenüber Leuten, die er nicht mal kennt oder er "spricht" extra in der Mehrzahl (..büxen) und würde in seiner zu vermietenden Wohnung niemanden haben wollen, auf den dieser wunderschöne, liebevoll-ironische norddeutsche Ausdruck zutrifft. Wir wissen es nicht.

@tuedelbuex

Naja, vorurteilsfrei bist du doch aber auch nicht.......

Ein Zwei-Parteienhaus mit Vermieter unter einem Dach ist für mich persönlich schon "unzumutbar"....

@StupidGirl

Na ja, du schreibst auch, dass du in so einem Fall keine Gartennutzung erlauben würdest.

Wenn   der Rasen/Garten Bestandteil des Mietvertrages ist, darf es nicht verboten werden, ist jedoch nur die Nutzung gestattet, dann kann der Vermieter diese Nutzung widerrufen.

Bei zukünftigen Fragen bitte unter die Frageüberschrift gehen, dort auf Weitere Details hinzufügen gehen.

Da kannst Du dann ausführlich Deine Fragebeschreiben.

Jede Frage muss zusätzlich einen Erklärungstext (Details zur Frage) enthalten. Wenn Du hier zum Beispiel einpaar Hintergrundinfos reinschreibst, warum Du jetzt eine Antwort brauchst oder welche Art von Informationen Dir weiterhelfen, wirst Du auch hilfreiche Antworten bekommen.

MfG

johnnymcmuff

Nutzen darf man nur mitgemietete Flächen, wenn Du die Rasenfläche nicht mitgemietet hast, hast Du da nichts zu suchen ... trotzdem können die nebenkosten für die Pflege der Fläche ungelegt werden ... das eine hat mit dem anderen nichts zu tun ...

Wenn mietvertraglich der Garten gemietet oder Dir ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, dann  ja.

Auch wenn Du über die Nebenkosten Gartenpflegekosten zahlst heißt das nicht, daß Du den Garten nutzen darfst.