Darf ich in einem Gewerberaum in einem Mischgewerbehaus laut sein?

5 Antworten

Solange sich an die gesetzlichen Ruhezeiten gehalten wird, sollte an sichs nichts dagegen sprechen.

Wer sich nach so langer Zeit noch beschwert, wird wohl den Kürzeren ziehen. Wer in einem Gewerbeobjekt wohnt, das auch noch in einem Gewerbegebiet liegt, muss Lärm hinnehmen, der weit über das hinaus geht, was sonst in normaler Wohnlage zu tolerieren ist.

Angenommen, die Musikschule zieht aus oder verhält sich viel ruhiger, kann es immer noch passieren, dass im gleichen Objekt (Werkstatt) oder in unmittelbarer Nachbarschaft Lade- oder Entladetätigkeiten die ganze Nacht über stattfinden oder dass bis in den späten Abend laute Maschinen genutzt werden. Wenn es nicht ausdrücklich irgendwo Festlegungen gibt, hätte der Wohnungsmieter keine Chance, sein Ruhebedürfnis durch zu setzen.

Immerhin hat er die Möglichkeit, sich eine andere Wohnung zu suchen.

Ich verstehe das Problem gar nicht. Es existiert ein Gewerbemietvertrag in welchem das Musizieren ausdrücklich erlaubt ist.

Wenn der Nachbar ein Problem damit hat, soll der Vermieter sich darum kümmern.

Weise den Nachbarn freundlich darauf hin, daß er sich bei Beschwerden an seinen Vermieter halten soll.

Sie haben das Recht, sich einen geeigneten Übungsraum zu suchen, wenn Sie sich durch die Beschwerden der Nachbarn genervt fühlen!

Soweit Sie alle behördlichen Genehmigungen vorliegen haben und Auflagen erfüllt sind, ist das Nervenkostüm Ihrer Nachbarn nicht Ihr Ding, zumal Sie ja nun alles nur Erdenkliche zur Beruhign gemacht haben!

Da müssen dann ggfs. die Nachbarn leiden oder wegziehen.

"Wer in der Hölle mietet, der weiß, dass es dort heiß her geht!"