Darf ich in einem Gewerberaum in einem Mischgewerbehaus laut sein?
Sehr geehrte Damen und Herren ich freue mich über jeden Tip....
Ich fasse kurz zusammen:
Musikschule (MS) zieht 2010 in einen Gewerberaum, 2. Stock, in einem Mischgewerbehaus, der vorher ein Testraum für HiFi Boxen war, allerdings als Lagerraum eingetragen. MS wusste nichts davon und unterschrieb einen Gewerbemietvertrag mit der Berechtigung von 8-22 Uhr zu musizieren (amtliche Eintragung im Vertrag). Neben an eine Werkstatt, 1. Stock ein Elektroladen 3. Stock Mietwohnung. Außenlage: Einkaufsstraße mit Müllermarkt, Frisörläden gegenüber Lidl.
Bis 2014 hatte die MS keine Probleme. Dann vermietet die Vermieterin die Werkstatt neben an als Atelier an eine Person die sich nach 3 Monaten wegen Ruhestörung beschwerte. Dann kam das Bauordnungsamt und forderte die Eintragung als Musikschulraum. Der Architekt sagte, dass es schwierig werden würde weil neben an jemand wohnt. Dieser Jemand hat dann auch noch einen normalen Mietvertrag für die Werkstatt bekommen.
Die MS hielt von diesem Zeitpunkt die Ruhezeiten ein und finanzierte eine Schallschutzwand zum Nachbarn in der Werkstatt. Dann war erstmal alles gut.
August 2016 (Die MS ist bereits 6 Jahre in diesem Haus) beschwert sich ein Mieter von oben, der wohl seit 9 Jahren die Wohnung mietet, aber anscheinend bis dato auswärts gewohnt hat.
Die MS hatte die Nase voll und wechselte die Schlagzeuge in E-Drums, die mit Kopfhörern gespielt werden. Die Lautstärke beträgt allerhöchstens noch 10% vielleicht hört man ein leises tappeln von den Gummipads.
Nun, im November kommt ein Beschwerdeanruf von dem Nachbarn oben dass es ihm immernoch zu Laut ist und er die Schnauze voll hat.
Bitte, wo liegt da mein Recht ?
Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Solange sich an die gesetzlichen Ruhezeiten gehalten wird, sollte an sichs nichts dagegen sprechen.
Wer sich nach so langer Zeit noch beschwert, wird wohl den Kürzeren ziehen. Wer in einem Gewerbeobjekt wohnt, das auch noch in einem Gewerbegebiet liegt, muss Lärm hinnehmen, der weit über das hinaus geht, was sonst in normaler Wohnlage zu tolerieren ist.
Angenommen, die Musikschule zieht aus oder verhält sich viel ruhiger, kann es immer noch passieren, dass im gleichen Objekt (Werkstatt) oder in unmittelbarer Nachbarschaft Lade- oder Entladetätigkeiten die ganze Nacht über stattfinden oder dass bis in den späten Abend laute Maschinen genutzt werden. Wenn es nicht ausdrücklich irgendwo Festlegungen gibt, hätte der Wohnungsmieter keine Chance, sein Ruhebedürfnis durch zu setzen.
Immerhin hat er die Möglichkeit, sich eine andere Wohnung zu suchen.
Ich verstehe das Problem gar nicht. Es existiert ein Gewerbemietvertrag in welchem das Musizieren ausdrücklich erlaubt ist.
Wenn der Nachbar ein Problem damit hat, soll der Vermieter sich darum kümmern.
Weise den Nachbarn freundlich darauf hin, daß er sich bei Beschwerden an seinen Vermieter halten soll.
Sie haben das Recht, sich einen geeigneten Übungsraum zu suchen, wenn Sie sich durch die Beschwerden der Nachbarn genervt fühlen!
Soweit Sie alle behördlichen Genehmigungen vorliegen haben und Auflagen erfüllt sind, ist das Nervenkostüm Ihrer Nachbarn nicht Ihr Ding, zumal Sie ja nun alles nur Erdenkliche zur Beruhign gemacht haben!
Da müssen dann ggfs. die Nachbarn leiden oder wegziehen.
"Wer in der Hölle mietet, der weiß, dass es dort heiß her geht!"