Darf ich in einem Dorf Pocket Bike fahren (Grundstück)?
Ich bin mit meiner schwester im hof mit meinem bike gefahren... Danach hat mir mein nachbar gedroht wen ich nicht aufhöre ruft er die polizei ... jz hab ich bedenken ob ich fahren darf oder nicht ? macht ungefähr 90 db krach also is schon ein bischen laut weis nich ob die angabe stimmt hab ich mit händy aufgenommen....
bitte um hilfe
6 Antworten
Darfst du, solange du dich an die Ruhezeiten hältst. Mittagsruhe 12-15 Uhr normalerweise.
Nach dem Emmisionschutz darf man weder unnötig Lärm machen noch unnötig Abgase verursachen. Es sit noch nicht mal erlaiubt ein Auto im Winter im Stand warm laufen zu lassen.
Sobald der Krach einen Nachbarn stört ist schluss mit fahren.
Das darf dann gerne ein Gericht entscheiden was unnötig ist und was nicht.
ist sicher nicht lauter als eine kreissäge oder eine kettensäge. solange du auf dem grundstück fährst wird die polizei da nichts machen da es privatgelände ist. du solltest nur nicht auf öffentlichem gelände fahren.
auf privatgelände darf er. das war die frage
So eine Schwachsinn hier an den Tag zu Bringen, Muss euch doch schon Peinlich sein. Lest doch mal nah wievielt erlaubt ist. Das ist in Wohngebieten weit unter 90db. http://www.juraforum.de/lexikon/geraeuschimmissionen
Nein, darf er selbst verständlich nicht. Wie Weltfremd muß man denn sein so eine Antwort zugeben?
auf privatgelände ist es erlaubt. machte mein sohn auch immer. ein neidischer nachbar war auch der meinung die polizei zu rufen weil er abends gesoffen hatte und seine ruhe wollte. die kamen, haben sich angesehen wie er fährt und sagten dann nur das er nicht auf der strasse fahren darf. das war es dann. auf dem grundstück konnte er da weiter fahren
1. Der Hof muss für die Öffentlichkeit unzugänglich sein. 2. Deine Nachbarn müssen den Lärm nicht dauerhaft in kauf nehmen.
keiner fährt dauerhaft damit rum, man muss ja auch mal nachtanken. aber ne stunde darf man schon.
Rasenmähen und Handwerken ist was anderes. Aber nicht mit einem Moped im Kreis fahren. http://www.juraforum.de/lexikon/geraeuschimmissionen
Wenn das Grundstück für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugänglich ist (also umzäunt und Hoftor geschlossen), dann kannst du dort machen was du willst.
Auch kannst du werktags das Pocketbike mit seiner Lautstärke betreiben. Allerdings solltest du schon die Mittagsruhe beachten. Nur am Wochenende solltest du es deinen Nachbarn zuliebe bleiben lassen. Denn dann kann es eine Anzeige wegen ruhestörendem Lärm geben.
Nein, du darfst auch Werktags keinen vermeidbaren Lärm machen. Und vermeidbare Abgase auch nicht.
wenn das dein Hof ist, dein Grundstück, dann darfst du das
Blödfug!
Er darf NICHT auf öffentlichen Gelände fahren. Von dürfen ist hier nicht die rede ^^