Darf ich in der Schweiz Spenden sammeln für mich als Privatperson?

7 Antworten

Spenden für Dich darfst DU ganz und gar nicht, weil das keine Spenden sind, sondern einfach nur betteln.

mit deiner aussage bewegst du dich auf dünnem eis.

es ist daher manchmal hilfreich, den begriff "spende" näher zu beleuchten, ebenso die rechtliche seite von "bettelei". eine spende ist zivilrechtlich betrachtet eine zuwendung, hier schenkung. und an eine schenkung könnte eine bedingung oder auflage gebunden sein (vielleicht die tilgung des kredites ;), ebeso ist eine schenkung vom prinzip her der schenkungssteuer unterlegen.

es handelt sich hier wohl nicht um eine gemeinnützige institution und auch keine juristische person, was für die abzugsfähigkeit bei der besteuerung des "spenders" eine weitere rolle spielt.

eine abgrenzung zum begriff "einnahmen" im wirtschaftlichen sinne ist ebenso wichtig...gewinnerzielung, zweckverfolgung usw.

was die bettelei angeht, in manchen ländern steht der anblick von armut nicht unter strafe, anderswo sieht man die einnahmen von bettelei spitzfindig als gewerbeeinnahme auf öffentlichem boden, in der schweiz steht bettelei so viel ich weiss weitestgehend unter strafe. wahrscheinlich vorallem über den aspekt der belästigung, störung und der organisierten bettelei.

wie sieht es dann wohl aus, wenn unser fragesteller einen spendenaufruf startet usw.....

@verreisterNutzer

Dein Kommentar zeigt zwar von Kenntissen in der Wortwahl, aber auch von Unkenntnis, wer Spenden sammeln darf.

Die Aussage ist rechtlich absolut wasserdicht. Lies doch einfach nur mal nach, wie und wofür die "Spenden" verwendet werden sollen. Das sind schon Gründe, dass auszuschließen.

@crazyrat

ich weiss, es ist manchmal nicht einfach, logische schlussfolgerungen zu ziehen, wenn der sachverhalt so kompliziert ist!

ich versuche, es nochmal mit anderen worten zu erklären - es gibt 2 Betrachtungen, mit denen der staat unterscheidet:

zivilrechtlich: zivilrechtlich gibt es den begriff "spende" nicht - nach schweizerischem zr handelt es sich um eine SCHENKUNG (Art. 239 ff OF). das heisst, "es handelt sich um eine zuwendung, durch die jemand aus seinem vermögen einen anderen bereichert, wenn beide teile darüber einig sind, dass die zuwendung unentgeltlich erfolgt". es ist also durchaus möglich, an natürliche personen eine schenkung vorzunehmen, sie unterliegt allerdings der schenkungssteuer.

steuerrechtlich: da spenden den staat finanziell entlasten, besteht die möglichkeit der steuerbefreiung für spendenempfänger, wenn die organisation (jur. person) gemeinnützig ist und die möglichkeit der steuerabzugsfähigkeit von spendern, die gemeinnützigkeit unterstützen. wichtig ist STEUERRECHTLICH also nicht die frage des verfolgenden zwecks der empfangenden organisation, sondern dass der vom empfänger verfolgte zweck als gemeinnützig anerkannt wird. ebenso relevant sind hier - falls es sich um unternehmerische einnahmen handelt, also die einen gewinn abzielen - kapitalsteuer, bundessteuer, mehrwertsteuer usw. es ist richtig, was die gemeinnützigkeit angeht, ist unser fall hier unumstritten.

zum begriff bettelei: das betteln untersteht in der schweiz keiner bundesrechtlichen sanktion. es kann jedoch durch ein gesetz oder ein reglement auf gemeinde- oder kantoneebene untersagt werden, was in bestimmten kantonen bereits der fall ist. dies bestrifft vorallem die störung oder gefährdung der öffentlichen ordnung oder sicherheit. es ist also die strittige frage um die unterscheidung von aggressiver oder passiver bettelei.

mit keinem wort hat unser fragesteller erklärt, in welcher form er um eine "spende" für sich bitten möchte. du gehst davon aus, dass er sich entweder auf die strasse stellt und die hand aufhält bzw. leute anhaut oder mit unlauteren mitteln zu geld kommen möchte, z.b. einen gemeinnützigen verein vortäuscht und spendenwilligkeit von menschen ausnützt.

wir sprechen hier nicht von betrug oder täuschung. wenn jemand z.b. auf einer party im gespräch einer finanzkräftigen person seine lage beschreibt und erklärt, dass er auf der suche nach einem MÄZEN ist , der ihm in form einer geldspende unterstützt, seine schulden zu tilgen - welches gesetz sollte deiner meinung nach hier greifen??? alles andere ist reine spekulation und dafür ist hier auf gutefrage.net kein platz!!!

Von der Regeln in der Schweiz diesbezüglich habe ich keine Ahnung aber in Deutschland ist das ohne weiteres möglich. Es gibt genügend Internetseiten von Esoterikern etc. die einen Paypal-Spenden-Button auf ihrer Seite haben. Die nennen so etwas dann "Energieausgleich". xD

nein, darfst du nicht.

Nein ,bestimmt nicht!!

das wird wohl nichts