Darf ich im imbiss aushelfen?

3 Antworten

die Frage stelltest du doppelt ein; http://www.gutefrage.net/frage/darf-ich-im-meinem-vater-im-restaurante-helfen

Hier noch einmal meine Antwort;

Aufgrund deines Alters (13) darfst du bereits leichte Arbeiten in dem Imbiss verrichten. Allerdings sollte dein Vater dazu wissen, dass er dich (nach dem Gesetzgeber) lediglich maximal zwei Stunden am Tag und an fünf Tagen in der Woche beschäftigen darf und das auch nur in der Zeit von Schulschluss bis 18:00 Uhr.

In deiner Tätigkeitsaufzählung schreibst du zwar, dass kein direkter Kontakt mit dem Essen besteht, dass sehe ich allerdings etwas anders. Du bringst den Gästen das Essen an den Tisch und damit kommst du mit offenen Lebensmitteln in Berührung. Dein Vater möge doch bitte beim Gesundheitsamt anrufen und die zu einer Hygienebelehrung (Gesundheitszeugnis) anmelden. Es werden dir dort in einem Vortrag bzw. Film die wichtigsten zu beachtenden Dinge erklärt. Diese Belehrung nach dem Infektionsgesetz kosten meines Wissens 22€ und ihr seid rechtlich auf der sicheren Seite.

Als Aushilfe kannst du dich gewöhnlich als Jugendlicher, also ab frühstens 14 arbeiten. Das Jugendschutzgesetz regeld dabei die minimal Arbeits und Pausenzeiten. Da du aber unbezahlt und freiwillig arbeitest, also im Grunde ehrenamtlich und auch nicht viel, würde ich davon ausgehen, dass ihr da kein Verbrechen begeht und auch kein Streit mit dem Jugendamt bekommt.

Mann darf in einer Gastronomie erst ab 14 Jahren arbeiten