Darf ich im Einsatz als Mitglied der FF ein Frontwarnsystem(Kein Blaulicht) nutzen, mit dem Text "Feuerwehr Einsatz" oder brauch man dafür eine Genehmigung?

5 Antworten

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Hallo SmileBubble914,

ein unbeleuchtetes Schild, das mit Saugnäpfen von innen an der Frontscheibe oder mit Magneten auf dem Dach des Pkw befestigt wird, ist genehmigungsfrei und erlaubt.

Allerdings räumt es Dir keine zusätzlichen Rechte ein. Sonderrechte stehen Dir als Einsatzkraft im Einsatz auch ohne Schild zu, Wegerechte hingegen auch mit Schild nicht, denn dafür bedarf es optisches und akustisches Sondersignal (Blaulicht und Signalhorn).

Jegliche Beleuchtung am Pkw, die nach außen abstrahlt, ist allerdings genehmigungspflichtig bzw verboten. Das gilt für jegliche Art von Blinklicht (selbst gelbe Blitzleuchten wie bei Baustellenfahrzeugen müssten streng genommen eingetragen werden) als auch für beleuchteten Text (also auch kein beleuchteter oder gar blnkender Dachaufsetzer oder Frontscheibenschild).

auch das Schild nutzt dir nix, das gibt dir auch keine Hoheitsrechte. Selbst wenn das Schild beleuchtet ist. Dafür braucht es keine Genehmigung

Das stimmt so leider nicht ganz.

Auch im Privat-Pkw stehen dem Feuerwehrangehörigen im Einsatz durchaus Sonderrechte (keine Wegerechte!) zu.

Ein unbeleuchtetes Schild am/im Auto ist erlaubt (ob es etwas bringt, das mag jeder für sich selbst entscheiden). Ein beleuchtetes Schild hingegen ist nicht erlaubt, da jede Art von nach außen strahlendem Beleuchtungsgegenstand am Pkw genehmigt und eingetragen werden muss.

Was soll das bringen? Du hast keine Wegerechte ob mit oder ohne Blaulicht, Blinkschild, Schild mit dem Aufdruck "Ich bin der geilste Feuerwehrmann", ... das hilft alles nicht und ist teilweise verboten. Ein Schild ohne Beleuchtung geht wahrscheinlich in Ordnung.

Man könnte seine Wehrführung fragen oder die Ausbilder während der Grundausbildung.

Kein anderer Verkehrsteilnehmer weiß das man in der Feuerwehr ist und muss auch nicht wegen dem Aufkleber oder Schild am Auto Platz machen.

Unbeleuchtet ist sowas kein Problem. Zusätzliche Beleuchtung regelt Paragraph 52 StVZO. Und da ist von Leuchtschildern in Fahrzeugen von FFlern nicht die Rede.

Genehmigung muss erfolgen.

Von wem?

@SmiledBubble914

Frag am besten direkt in deiner Feuerwhr ob es so was in der Art gibt , da nur die Feuerwehr den Antrag stellen kann. Aber im Endeffekt  bringt es dir nicht viel 😅