Darf ich hier parken? Halteverbot Pfeile beide Richtung (andere Seite)?
Hallo,
da ich letztens schon ein Knöllchen bekommen habe, weil ich das Schild falsch intepretiert habe (bei Fahranfänger), möchte ich die nächsten Knöllchen echt vermeiden.
Darf ich also dort parken, wo die Autos in der Parkausweiszone 101. Diesen besitze ich und liegt auch auf dem Amaturenbett.
Aber ich bin mir echt unsicher wegen den gegenüberliegendenen Verbot.
Weil ich irgendwo gelesen habe, dass beide Pfeil für beide Fahrtrichtungen gelten aber gegenüber halt die Parkausweiszone 101 steht. Links ist ein Tor zum Hof (Hier darf ich laut dem Vermieter nicht parken).
6 Antworten
Das Halteverbotsschild steht doch auf der anderen Strassenseite. Wenn du einen Führerschein hast, solltest du eigentlich wissen, dass es für die Seite, auf der du parken möchtest, nicht gilt.
Der Hof wird einige größere Maschinen haben z.B. Mähdrescher mit weitem Wendekreis. Wenn nun diese Maschine den Hof über das Tor verlassen möchte, benötigt er etwas Platz auf gegenüber liegender Fläche.
Nun hat der Eigentümer bzw Behörde dort absolutes Halteverbot aufgestellt um das Ein- bzw Ausfahren zu ermöglichen.
Die ausgewiesenen Parkflächen stellen dabei kein Hindernis dar und dürfen deshalb von Bewohnern mit Parkausweis benutzt werden
ich beziehe mich auf das gegenüber liegende Zeichen mit den 2 Pfeilen
Das Halteverbotsschild mit den beiden Pfeilen ist ein Wiederholungsschild, es bedeutet, dass auf der EINEN Strassenseite das Halteverbot weiter hinten angefangen hat und noch weiter nach vorne gilt.
Es bedeutet NICHT, dass das Halteverbot auch auf der anderen Strassenseite gilt.
Im Halteverbot darfst du natürlich nicht parken, auch nicht im Parkverbot.
Lernt man das heutzutage nicht mehr in der Fahrschule?
Ehrlich gesagt, nein. Daher habe ich mein erstes Knöllchen bekommen gehabt. Dabei war ich jedes mal in der Fahrschule und hatte über 40 Fahrstunden.
Auf der gegenüberliegenden Seite darfst Du noch nichtmal halten. Das Schild gilt allerdings nur für die gegenüberliegende Strassenseite.
Da ist kein absolutes Halteverbot. Es handelt sich um Verkehrszeichen 286 StVO, also eingeschränktes Halteverbot.