Darf ich heimlich zum Beweis bei angeblicher Straftat gefilmt werden?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben.

Näheres dazu: 

• Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)

• Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])

• Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)

• Bundesdatenschutzgesetz (insbesondere §§ 6b BDSG)

• Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)

• Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)

er hat uns ja bei einer angeblichen "Straftat" gefilmt (welche ich aber widerlegen kann). Darf er das dann trotzdem behalten oder kann ich klingeln und ihm sagen dass er mein Persönlichkeitsrecht verletzt und dass ich ihn Anzeige wenn er es nicht löscht?

Leider geht die Antwort voll an der Frage vorbei, da nicht das eigene, sondern das Nachbargrundstück gefilmt wurde.

@exxonvaldez

Da nicht klar ist wie der Nachbar filmt ... ob er sich direkt mit einer Kamera hinstellt und auf das Nachbargrundstück drauf hält, oder er eine Überwachungskamera auf sein Grundstück ausgerichtet hat, und das Nachbargrundstück vielleicht mit drauf ist, ist es eben nicht völlig dran vorbei. 

Und die genannten Paragraphen/Artikel und Urteile sind sicherlich auch nicht dran vorbei. 🙃

@exxonvaldez

By the way bin ich auf deine völlig korrekte Antwort zur Frage gespannt! Gebe dir dann gerne mein Plus! 👍🏼

@frivol

Er steht da und filmt die Nachbarn. Das geht aus der Frage eindeutig hervor.

@frivol

Die korrekte Antwort ist, dass das absoluter Kindergarten ist und keiner der beiden kann irgendwas beweisen.

Im Zweifel: einfach zurück filmen!

@exxonvaldez

zudeM ist die Anwtwort auch inhaltlich falsch. Zum Beispiel wird §22 KunstUrhG angeführt, der damit nun absolut gar nichts zu tun hat

er hat das ganze mit seinem Handy gefilmt. vorallem uns und nicht die drone.

Ich bin kein Anwalt, aber ich versuch dir mal so gut es geht dir zu helfen. 

Die Regeln zu Drohnen sind in jedem Bundesland anderes. Es gibt dafür eine Behörde. Luftaufstiegsamt oder so ähnlich, da kannst du die Vorschriften nach lesen. 

Der Gesetzgeber unterscheidet bei unbemannte Flugobjekten zwischen Modellflugzeugen und Drohne. Für Modellflugzeuge sind die Regeln lockerer, was daran liegt, dass es sie schon länger gibt und es weniger Leute gibt und die sich daran halten und das alles seit Jahren funktioniert. 

Bei Drohne nimmt es immer mehr zu und man kann mit Ihnen Filmen und damit die Privatsphäre verletzen. Deswegen brauchst du dafür eine Aufstiegsgenehmigung ab einer gewissen. In BaWü war es mal 1m. Wenn du die nicht hast, ist es auch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Ernst wird es aber z.B., wenn du über Menschenmengen fliegst.  

Ob die Drohne über deinem oder seinem Grundstück fliegt ist glaube ich eigentlich egal. Das ist beides deutsches Hoheitsgebiet. 

Er kann trotzdem die Polizei rufen und die will dann eure Genehmigubg sehen und wenn ihr keine habt euch auffordern es in Zukunft zu unterlassen und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängen. Hängt von der Kulanz ab.

Ich benötige bei dem Gewicht der drone keine aufstiegsgenehmigung. Ab Oktober aber muss ich meine drohne eindeutig beschriften, da dann das neue Gesetz in Kraft tritt. Mir geht es hauptsächlich darum, dass mein Nachbar UNS unwissend gefilmt hat, natürlich auch die drohne aber mehr uns. Ich finde das nicht gerade toll wenn ich in meinem privaten Umfeld gefilmt werde, wer weiß was er mit dem Material anstellt. Ich weiß dass das eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht ist, da wir im Fokus liegen und nicht in Kenntnis gesetzt wurden dass wir aufgenommen werden. Nur wollte ich fragen ob es vielleicht eine Ausnahme gibt, da er ja unteranderem beweisen wollte dass wir mit der Drone über seinem Grundstück waren (war auf keinen Fall so).

@schlaumeier2404

Ums mal abzukürzen: Über deinem Grundstück darfst du fliegen, wenn dein Garten und deine Drohne unter den erlaubnisfreien Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten fällt. Ist das nicht der Fall brauchst du eine Genehmigung. Dein Nachbar darf dich auf deinem Grundstück nicht filmen unabhängig von der Drohne.

Grundsätzlich solltet ihr euch einigen. Wenn ihr das nicht hin bekommt, könnt ihr die Polizei hinzuziehen und die wird vermitteln. Wenn ihr euch dann immer noch nicht einigt wird es auf einen Zivilprozess hinauslaufen in dem es darum gehen wird hat dein Nachbar dich gefilmt und/oder störst du deinen Nachbarn mit der Drohne. Das muss dann aber ein Richter entscheiden. 

also grundsätzlich darf er die videos und Fotos haben. er darf sie nur nicht veröffentlichen. wenn er das jedoch andauernd macht und euch immer heimlich fotografiert ist das stalking und er macht sich straftbar.

aber er verletzt mein Persönlichkeitsrecht. Ich darf doch auch keine Frauen auf der Straße heimlich Filmen und was weiß ich damit anstellen, auch wenn ich es nicht veröffentliche.

@schlaumeier2404

Doch. Im Grunde genommen dürftest du das.

Solange du die Bilder nicht veröffentlichst.

absoluter bullshit. das darf man garantiert nicht. das geht eindeutig unter Verletzung des Persönlichkeitsreches.

Nee darf er nicht es verstößt gegen deine Rechte, und außerdem vor Gericht können private Aufnahmen eh nicht genutzt werden.

Nein, ohne eure Zustimmung darf er euch nicht filmen.