Darf ich Halbseitig auf dem Gehweg vor meiner Wohnung Parken wenn der restgehweg noch 180cm beträgt?
Seit geraumer zeit sind in unserer Siedlung wieder mal eifrige Politessen unterwegs die fleißig Knöllchen verteilen und der Meinung sind das ich bei einem restgehweg von 1,8m doch bitte mit allen vier Rädern auf der Straße zu Parken habe. Womit ich auch Grundsätzlich kein Problem hätte, wäre da nicht der Umstand das wenn ich mit allen vieren auf der Straße Parke und mein Nachbar gegenüber dieses auch tut Busse oder LKW´s schon mal Probleme haben die Straße zu passieren. Es werden reihenweide Seitenspiegel abgefahren und Fahrzeuge angefahren. Parkverbotsschilder stehen nirgendwo auf unserer Straße, meine Frage zielt dahingehend ob ich mich, sollte ich denn mal ein Knöllchen bekommen, dagegen wehren könnte und wenn ja wie? Für mich sieht die ganze Aktion doch etwas nach Willkür der Ämter aus.
6 Antworten
Hallo witchman,
auch wenn Du nur halbseitig auf dem Bürgersteig parkst droht Dir ja nach Dauer des Parkens einer der beiden angeführten Bußgeldbescheide (Quelle bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:
Tatbestandsnummer: 112402
Tatvorwurf: Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a BKat, Tab.: 712031
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Tatbestandsnummer: 112404
Tatvorwurf: Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a.2 BKat Tab.: 712031
Verwarnungsgeld: 30,00 Euro
In beiden Fällen wäre es noch teurer, wenn durch das Parken Fußgänger behindert werden.
Und richtig teuer wird es, wenn Dein Fahrzeug abgeschleppt wird. Dann kommen zum Verwarnungsgeld noch einmal Abschleppkosten von ca. 150 ~ 300 Euro dazu.
Ich kann Dir natürlich nicht sagen, inwieweit bei Euch Polizei & Ordnungsämter tolerieren, wenn Du verbotswidrig auf den Bürgersteig parkst, aber rechtlich gesehen darfst Du dort jedenfalls nicht parken, sonst drohen Dir die angeführten Bußgelder und schlimmstenfalls die Abschleppgebühren und nicht zu vergessen der Ärger und die Laufereien, wenn das Fahrzeug wirklich abgeschleppt wurde.
Schöne Grüße
TheGrow
@TheGrow wie immer etwas trocken *grins* aber absolut korrekt mit seiner gesamten Ausführung. ;) Dem könnte ich nichts, aber auch absolut nichts hinzufügen, außer mein DH!
Auf Gehwegen darf ausschließlich dann geparkt werden, wenn es durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt ist.
Wer ohne eine Erlaubnis auf dem Gehweg parkt (auch nur mit einem Teil seines Fahrzeuges), der begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert somit eine Verfolgung und Ahndung durch die Ordnungsbehörde. Eine "Ausrede", die zu einem Rechtsanspruch auf Nichtahndung des nicht ausdrücklich erlaubten Gehwegparkens führen würde, gibt es nicht.
Wenn die Reststraßenbreite durch ein anderes parkendes Fahrzeug bereits so gering ist, dass sie beim Parken eines weiteren Fahrzeuges auf der Straße an dieser Stelle zu schmal würde, dann darf an dieser Stelle eben kein weiteres Fahrzeug parken.
Du darfst ganz einfach nicht auf dem Gehweg parken, wenn wenn nicht ein Teil des Gehwegs als Parkfläche ausgezeichnet ist. Es spielt keine Rolle, wie breit der Gehweg ist.
Wenn dein Nachbar gegenüber auf der Straße parkt, mußt du dir eben einen anderen Platz suchen oder umgekehrt. So einfach ist das!
Eigentum? man baue einen Teil des Grundstücks als Parkfläche um
Aber ich dürfte mir mein Auto zu Schrott fahren lassen?
Wo ist da bitteschön der Sinn bei der Geschichte.
Ich kann zwar Deinen Unmut verstehen, aber der Gesetzgeber kann nicht für jeden Einzelfall einzelne Gesetze und Richtlinien schaffen, sondern muss die Gesetze schon so schreiben, dass sie allgemeingültig sind und kann nicht immer Ausnahmen machen.
Es gibt jetzt schon 2197 Bundesgesetze mit 46 777 Einzelvorschriften und 3131 Verordnungen mit 39 197 Einzelvorschriften. Hinzu kommen Landesgesetze und Regelungen der Europäischen Union. Insgesamt schätze ich die Zahl aller Einzelvorschriften, die einen Deutschen derzeit binden, auf rund 150 000.
Wenn man jetzt noch für jeden Umstand Ausnahmegesetze schaffen würde, dann hätten wir Millionen von Gesetzen. Wir haben jetzt schon soviele Gesetze, dass die kein Mensch alle kennen kann.
Was Hilft, sind halt Polizeibeamte und andere Ordnungshüter, die auch mal ein Auge zudrücken und sehen wo es Sinnvoll ist einzuschreiten, aber auch sehen, wo es besser ist ein Auge zuzudrücken. Aber ein Anrecht hat man da nicht drauf
Leider nein ich wohne nur zur Miete.
Auf Gehwegen Parken ist generell nicht erlaubt darum heißt es ja auch Gehweg nicht Parkweg egal mit wieviel Rädern du drauf stehst!Du hast Rechtlich keine Grundlage!
Nein - Auf Gehwegen ist das Parken nicht erlaubt wenn nicht du eine Beschilderung ausdrücklich etwas anderes angezeigt wird.
Wenn man es genau nimmt ist das Parken auf Gehwegen nicht einmal verboten. Denn das muss man nicht verbieten weil man Gehwege gar nicht befahren darf.
Aber ich dürfte mir mein Auto zu Schrott fahren lassen?
Wo ist da bitteschön der Sinn bei der Geschichte.