Darf ich gekaufte Sachen z.B bei ebay direkt wieder weiterverkaufen ?

7 Antworten

Das bringt wenig bis gar keinen Gewinn, denn, selbst wenn Du einenj höheren Preis erzielst, als Dein Verkäufer, solltest Du Deinen Arbeitszeit einrechenen. Du musst:

  • eigen Texte verfassen
  • eigene Bilder erstellen (Urheberrechtsverletzung bringt hohe Abmahnkosten)

Als weiteres könnte Dich das Finanzamt zur Steuerzahlung auffordern, denn:

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

Für die Anmeldung auf der Verkaufsplattform ebay ist auch noch dieses zhu beachten:

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#anmeldung*

Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden.

Jaein,

kommt darauf an. Das kannst du schon machen, aber wenn du da ständig/regelmäßig Sachen kaufst und weiterverkaufst zählt das als Gewerbe und muss entsprechend gemeldet werden.

Wann genau das anfängt ist nicht so klar geregelt. Wenn du allerdings gezielt DInge kaufst um sie zu verkaufen fällt das im Regelfall schon darunter.

Kannst de machen. Is ja dein Eigentum.

Machen schon viele, dass sie Ware nur Kleinbeträgen bieten um bei Zuschlag dann mit aufgepeppter Präsentation wieder einzustellen um zu versuchen mehr zu erlösen.

PS. Natürlich nur wenn du altersbedingt schon entsprechend geschäftsfähig bist!

Darfst du machen. Schließlich ist es nach Kauf und Erhalt dein Eigentum und du kannst damit machen, was du willst.

Das darfst Du, wenn Du 18 bist, ja

Na dann, war mir bei der ganze Sache nicht so ganz sicher, aber trotzdem danke.