Darf ich für paar Tage verreisen wen ich Arbeitslosengeld 1 beziehe?
Hallo gutefrage user,
Und zwar hab ich einen kurz Trip schon lange bevor ich arbeitslos bin geplant. Nun hab ich meine Arbeitstelle gekündigt und suche momentan nach einer neue stelle. Aber da ich für paar Tage verreise weiß ich nicht ob ich dafür eine Genehmigung brauche ?
5 Antworten
Es ist durchaus möglich, auch während Deiner Arbeitslosigkeit in Urlaub zu fahren. Wurde der Urlaub bereits gebucht, als Du (noch) Arbeit hattest, wird Dir dieser Urlaub in der Regel auch von der Arbeitsagentur genehmigt. Du solltest die Abwesenheit wegen Urlaub allerdings vorher unbedingt mit der Arbeitsagentur besprechen, da sonst andernfalls eine Sperre bei Deinem Leistungsbezug droht.
Du brauchst, denke ich mal, eine Genehmigung (o.Ä.), um die Stadt zu verlassen. Der Rest ist deine Sache. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
du hast Anspruch auf einen Urlaub bis zu 21 Tage im Jahr. Den muss das Amt aber genehmigen vorher. Wurde der Urlaub wirklich nachweislich vor Arbeitslosigkeit genehmigt, dann ist dieser Urlaub aber zu bewilligen vom Amt. Faehrst du einfach so und es kommt raus, ziehen sie dir das Geld fuer den Zeitraum ab. Nur uebers Wochenende (sa/so) brauchst du nicht unbedingt eine Genehmigung.
Aber wenn du selbst gekuendigt hast, dann kriegst du ja eh eine Sperrzeit von 12 Wochen und daher kein Geld, dann waere das eh egal mit dem Urlaub, 2 x Geld sperren geht ja nicht.
Sicherlich, auch als Arbeitssuchender steht dir Urlaub zu. Soweit ich weiß 21 Tage im jahr.
Allerdings musst du den, genau wie im Arbeitsleben, beantragen. In der Regel wird dem aber stattgegeben.
Trotzdem musst du Bescheid sagen.
klar, du kannst es riskieren, einfach zu fahren. Wird schon kein Angebot kommen. Aber wenn halt doch?
dir steht urlaub zu und wenn der schon vor eintritt der arbeitslosigkeit gebucht war, darfst du in der regel auch fahren ...
solange mach ich kein Urlaub höchstens 3 Tage