Darf ich Fotos von unserem Enkelkind, die wir gemacht haben, veröffendlichen?

18 Antworten

Wenn die Mutter gleichzeitig Erziehungsberechtigte ist, wovon ich ausgehe, dann kann sie bestimmen, daß die Bilder nicht veröffentlicht werden dürfen.

Danke dir und allen andern für die Antwort. Es hat sich um jeweils ein Profilbild gehandelt das den Kleinen mit einem von uns Beiden zusammen zeigte. Alle anderen Bilder waren in Alben die nur für Familie und engen Freuden zugänglich waren. Bisher war die Mutter auch einverstanden

Das Datenschutzrecht ist eindeutig: Jeder hat das recht über die verbreitung seiner Daten zu bestimmen.

Wenn man also etwas dagegen hat, das sein Bild veröffentlicht wird, dann kann er es verweigern.

Da ein baby oder kind nicht selbst entscheiden kann, haben hier die Eltern das sagen. und ein nein ist höher zu werten als ein Ja.

Soll heißen: wenn die mutter nein zu dem Foto ihres sohnes sagt und der Vater ja, gilt das nein. (ich bin grade nicht in der Stimmung Akten zu wälzen, das würde stunden dauern, doch da gab es sogar einen Rechtsstreit deswegen. ihr könnt es ja mal googeln.)

Man muss doch nicht immer alles hochladen und öffentlich verteilen. Schaut euch die Bilder doch an. Die Mutter möchte eben nicht, dass ihre Kinder im Internet zu finden sind - das ist ihre Entscheidung.

Jetzt untersagt uns die Mutter die Bilder zu nutzen.

Sie ist gesetzliche Vertreterin des Kindes und nimmt lediglich sein Persönlichkeitsrecht wahr. Ja, das darf sie. Siehe dazu auch http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

du hättest dir den Ärger ersparen können wenn du die Mutter vorher gefragt hättest.... Jetzt hängt womöglich der Haussegen schief...