Darf ich erotische Massagen in einem Gewerbeobjekt, z.B. Büroraum, anbieten?
Dass erotische Massagen in Wohnungen nicht erlaubt sind, weiß ich bereits. Ich möchte wissen, ob dies aber in einem Gewerbeobjekt, z.b. Büro, möglich wäre. Muss ich da auch den Vermieter fragen, oder bleibt mir selbst überlassen, was ich in dem Gewerbeobjekt mache?
4 Antworten
Bebauungsplan ist sehr wichtig .. Wenn du ein Büro Mietest musst du eine Nutzungsänderung machen und eine Betriebsbeschreibung bei der Stadt abliefern.
So wie einige Bescheinigungen das du immer deine steuer Bezahlt hast so wie einen Auszug vom Poliezeilichem ,Führungzeugnis , beim Gericht Auszug Insolvenz Verzeichnis..
Dann kannst du einen Betrieb für erotische Massage eröffnen .. Aber es gibt noch mehr.. Die Frauen brauchen vom Gesundheitsamt eine Belehrung ist dies fertig muss
sie damit zum Amt und einen Alias Bescheinigung abholen..
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen
So pauschal kann man das nicht beantworten. Entscheidend ist, welche Einschränkungen im Bebauungsplan für dieses Grundstück getroffen sind. Ist dort nichts besonderes geregelt, wäre solch eine Nutzung im Gewerbegebiet zulässig.
In Verträgen zur gewerblichen Vermietung ist üblicherweise ein Nutzungszweck vereinbart. Es wäre also vertragswidrig, wenn du gewerbliche Räume zur Büronutzung oder als Lager anmietest und dann dort Massagen anbietest.
ja du musst den Vermieter fragen kann ich ihrem Objekt einen Puff eröffnen! Der sagt bestimmt Ja
Wenn du es aus der lustigen Seite betrachtest, ist das nicht unfreundlich. Als betroffener vielelicht... naja.. Ist bestimmt nicht böse gemeint.
Wenn Du von Deinem Vermieter das Einverständnis hast kannst Du das machen, wenn der Bebauungsplan das nicht ausschließt
warum eine so unfreundliche Antwort?