Darf ich einen Studenten als Putzhilfe das Geld bar in die Hand drücken?

6 Antworten

Jemanden für seine erbrachte Leistung bar zu bezahlen ist mit Sicherheit nicht strafbar.

Ein Arbeitsverhältnis sollte allerdings "dokumentiert" sein, vor allem für's Finanzamt ;-))

Ist das denn ein Arbeitsverhältnis? 50 EUR im Monat? Und die Tante, der ich früher für einen 5er den Rasen gemäht habe, die kann ich jetzt deswegen auch in den Knast bringen? Also so recht kann ich das nicht glauben.

@schmecker100

also Knast bestimmt nicht ;-))

Aber Tatsache ist: arbeitet jemand für einen anderen gegen Entgeld liegt ein Arbeitsverhältnis vor, oder eine Dienstleistung(Selbstständigkeit) wird erbracht. Da ist nichts daran zu deuteln....

Also wenn du das machst musst du GAAAAAAAAAAAAAANZ doll aufpassen und darfst das NIEMANDEN erzählen.

Also die Person muss das Gewerbe angemeldet haben, dann darfst du es. Hat es es aber NICHT angemeldet darfst du das nicht machen.

Es sei denn es ist dein eigenes Kind /Nichte usw.. das darf man natürlich als ,,Belohnung,, machen ;D

Ist das denn ein Arbeitsverhältnis? 50 EUR im Monat? Und die Tante, der ich früher für einen 5er den Rasen gemäht habe, die kann ich jetzt deswegen auch in den Knast bringen? Also so recht kann ich das nicht glauben.

Naja, ist halt die klassische Schwarzarbeit. Ist verboten - falls jemand dahinterkommt, was aber höchst unwahrscheinlich ist.

Ähm, es geht da um 50 EUR im Monat und ich will doch keinen Angestellten haben.

Völlig egal wie du ihm das Geld gibst. Hab früher immer Lohntüte bekommen.