Darf ich einen Polizisten duzen oder ist das Beamtenbeleidigung?

10 Antworten

Wenn Du den Polizisten nicht näher kennst, wäre es höflich, ihn zu siezen. Eine Beleidigung ist das Duzen allerdings nicht unbedingt. Wenn jemand allgemein die Leute duzt, mit denen er es zu tun hat, ist es keine Beleidigung, wenn er (oder sie) es auch mit Polizisten so hält. Wenn man fremde Leute allerdings normalerweise siezt, dann könte das anders aussehen.

Dann müsste man vor Gericht ja nachweisen das man jeden Menschen duzt?

@mulano

Nein, wenn man das vorbringt, müsste sich schon das Gericht überzeugen, dass man das sonst zumindest gegenüber Behörden - nicht tut.

Erstmal: Beamtenbeleidigung gibt es als Straftatbestand und Ordnungswidrigkeit so nicht. Da nach dem Grundgesetz alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, zählt es rechtlich immer als "normale" Beleidigung, egal ob du einen Polizisten oder den Typ, der neben dir in der Bahn sitzt, beleidigst.

Nun zur Frage: Einen Polizisten zu duzen, kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Du widersprichst dir.

@Hacker48

Ehm, nein... Wo denn?

@chris981716

Zuerst sagst du (korrekt), dass es den Straftatbestand sowie die Ordnungswidrigkeit "Beamtenbeleidigung" nicht gibt. Und dann, dass es ein Bußgeld nach sich ziehen kann, wenn man explizit einen Polizisten beleidigt. Was denn nun?

@Hacker48

Da steht "Einen Polizisten duzen".

Duzen != Beleidigen.

@chris981716

Du sagst dass das keinen Straftatbestand darstellt da alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind allerdings soll man dann doch Strafe zahlen ? Da wiedersprichst du dir.

@chris981716

Oh ja, richtig. Aber wenn man nun ein Bußgeld zahlen muss, wenn man einen Polizisten duzt - was ja an eine Ordungswidrigkeit geknüpft ist - dann scheint es ja doch eine solche zu geben, die sich explizit auf Polizisten bezieht. Nicht?

@DerAllesFrager6

Danke. Ich weiß auch nicht, was das ausweichen soll...

@DerAllesFrager6
  1. Es gibt keine "Beamtenbeleidigung" – Fakt.
  2. Nach dem Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich – Fakt.
  3. Deswegen wäre der Straftatbestand/die Ordnungswidrigkeit der Beamtenbeleidigung rechtlich unzulässig – Fakt.
  4. Einen Polizisten zu duzen, kann ein Bußgeld nach sich ziehen – Fakt.

Ergo habe ich nur Fakten aufgezählt. Also widerspricht sich ja wohl eher der Gesetzgeber als ich.

@Hacker48

Siehe einen Kommentar oberhalb.

@chris981716

Stimmt, und das ergibt keinen Sinn. Daher würde ich gerne wissen, wenn du es schon so selbstbewusst als Fakt deklarierst, welcher Ordnungswidrigkeit man sich in diesem Fall schuldig macht. Hättest du da vielleicht eine Quelle?

@chris981716

Mhm, ich denke, dass einfach davon ausgegangen wird, dass man, wenn man einen Polizisten duzt, das bewusst tut, eben in der Absicht ihn zu beleidigen. Nichtsdestotrotz gab es ja den Fall mit Dieter Bohlen, der straffrei ausgegangen ist, weil das Gericht zu dem Schluss gekommen ist, dass es nicht beleidigend gemeint war. Ich denke, es ist also immer noch eine individuelle Sache...

Ein Polizist ist, genauso wie jeder andere auch,eine Respektsperson und insofern zu Siezen, wenn ihr nicht persönlich miteinander bekannt seid...

Gruß

Es gibt keine "Beamtenbeleidigung", aber nein, du darfst die nicht einfach so duzen, wobei es da wohl auf den Ton ankommt.

Gegen welches Gesetz verstösst das?

@mulano

Das kann als Beleidigung gezählt werden, muss es aber nicht - kommt wie gesagt, auf den Tonfall an und wie ein Gericht das wertet - dann kann man Pech haben, oder Glück.

Respektvoller Umgang schließt auch Polizeibeamte ein. Das sind fremde Erwachsene Menschen, also hast du sie zu Siezen. Da ist es egal, welchen Beruf diese ausüben. Und nein, es ist keine Beamtenbeleidigung