Darf ich einen Führerschein Klasse L nur zum mähen des Rasens und zum fahren auf der Straße machen?

5 Antworten

Hallo LuisUnger04,

welche Fahrzeuge und unter welchen Voraussetzungen Du diese Fahrzeuge führen darfst, ergibt sich aus dem Paragraphen 6 der Fahrerlaubnisverordnung (siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html).

Demnach darfst Du mit der Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Im Bezug auf Deine Frage bedeutet dieses:

Ja Du darfst den von Dir angeführten Traktor auch auf der Straße führen. Aber Achtung.:

Die Fahrt darf nur für land.- oder forstwirtschaftliche Zwecke durchgeführt werden.

Nutzt Du den Trecker nur um einen Freund zu besuchen, führst Du die Fahrt ohne die erforderliche Fahrerlaubnis durch und Dir droht ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Ich würde es also an Deiner Stelle tunlichst unterlassen, den Traktor auf öffentlichen Straßen zu führen, für Fahrten die nicht im Zusammenhang mit land.- oder forstwirtschaftlichen Zwecken stehen.

Schöne Grüße
TheGrow

er kann ihn auch mit schwarzer nr.zulassen und muss steuer zahlen,dann kann er mit fahren wohin er will

@wollyuno

Nein, er darf eben mit der Fahrerlaubnis der Klasse L nicht überall hinfahren. Die Fahrerlaubnis der Klasse L ist Zweckgebunden und wer das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet begeht eine Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Farbe des Nummernschildes:

  • grün = Steuerbefreit
  • schwarz = Steuerpflichtig

hat nur eine rein steuerrechtliche, aber keine fahrerlaubnisrechtliche Relevanz 

wenn dein traktor zugelassen ist und tüv hat und du den führerschein kannst auf der straße fahren.nur um gras zu mähen und zu freunden zu fahren brauchst eine schwarze nr.bei der zulassung.grün ist steuerfrei und nur für landwirtschaft

frag da doch am besten bei (D)einer Fahrschule nach, ich denke, dass die dir dort Auskunft geben können, was für eine Fahrerlaubnis du brauchst, um deinen Bulldog ohne landw. Zweck auf der Strasse fahren zu dürfen.

Mit dem Führerschein Klasse L darfst du Traktoren (mit oder ohne Druckluftbremsanlage) fahren, die maximal 40 km/h schnell sind. Mit Anhänger darfst du dann noch maximal 25 km/h fahren.

Hallo.

Für Land und Fortwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 kmh mit Anhänger 25 kmh. Sowie selbstf. Arbeitmach. bis 25 kmh. ab 16. Auch Gabelstapler.
Nur mit grünem Kennzeichen (Steuerfrei.) Schwarz (Steuerpflichtig).
Im Klasse B sind AM und L eingeschlossen.

Quelle Tuev Süd.